Der Chef des Stuttgarter Autozulieferers Bosch, Stefan Hartung, fordert eine Abkehr vom Verbrennerausstieg in Europa.
10.09.2025 - 16:22:44Bosch will Aufgabe des Verbrennerverbots
Er halte es nicht für sinnvoll, "einen fixen Prozentsatz oder einen Stichtag für ein Verbot zu setzen", sagte der Bosch-Chef. Man könne den CO2-Abdruck auch ohne eine solche Festlegung bis 2045 beziehungsweise 2050 auf null senken, behauptete er. Bis dahin sollte die Politik seiner Ansicht nach nicht nur berücksichtigen, welchen Antrieb ein Auto hat. Wichtig sei auch die Frage, "aus welchen Quellen der Strom kommt, mit dem geladen wird, und der Kraftstoff, mit dem ein Verbrenner betankt wird". Das müsse man jetzt klären. "In fünf Jahren ist es zu spät." Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Deutschland sein Ziel für Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2024 klargestellt, dass letztlich die Einhaltung eines fair zugeteilten CO2-Budgets, mit dem die 1,5-Grad-Grenze eingehalten werden kann, entscheidend ist. Ein hoher CO2-Ausstoß kann daher rechtlich einen früheren Ausstieg nötig machen - und umgekehrt. Vor allem Zulieferbetriebe sieht der Bosch-Chef gefährdet, auch durch die wachsende Konkurrenz aus China. "Es wird nach 2035 weiterhin eine erhebliche Zahl an Verbrennern gebaut werden, allerdings mit der jetzigen Regulierung nicht für und auch nicht in Europa", sagte Hartung. Nach den sogenannten "Flottengrenzwerten" dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß wird bis 2035 schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit verhindert. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.