Kriminalität, Polizei

Wittlich - Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am Mittwoch und Donnerstag in der KW 46 deckten die Beamten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) Mainz und der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier eine grenzüberschreitende und illegale Abfallverbringung auf.

17.11.2025 - 16:33:30

Illegale Abfallverbringung und Führerschein jahrelang abgelaufen. Zudem stoppte man einen Lkw-Zug, bei dessen Fahrer die erforderliche Führerscheinklasse für den Lkw seit 2018 abgelaufen war.

Am Mittwoch stoppten Beamte auf der B 51 bei Olzheim einen 6-achsigen niederländischen Heutransport auf dem Weg von Losheim (Saarland) in ein Reitgestüt in den Niederlanden. Bei der Kontrolle zeigte der niederländische Fahrer einen deutschen Führerschein vor, wobei die notwendigen Klassen C und CE seit Februar 2018 abgelaufen waren. Die Weiterfahrt wurde nicht nur deswegen vor Ort untersagt. Denn die Beamten stellten weiter fest, dass der Lkw-Zug die erlaubten Maße von 18,75m um über 50cm überschritt. Es wurde dabei eine Gesamtlänge des Zuges von 19,27m festgestellt. Erst nachdem ein Ersatzfahrer den Lkw-Zug am Mittwochnachmittag übernommen hatte, wurde die Weiterfahrt gestattet.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne gültigen Führerschein eingeleitet, des Weiteren ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen der Überlänge und auch ein Verfahren, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.

Am gestrigen Donnerstag wurde auf der A 1 bei Hetzerath ein Lkw auf dem Weg von Frankreich über Luxemburg nach Deutschland gestoppt, der mit Kerzenresten und Kerzenwachs beladen war. Dabei wurden so einige abfallrechtliche Verfehlungen durch die Beamten festgestellt. So war der Transport vorne und hinten nicht mit einem erforderlichen A-Schild gekennzeichnet. Zudem konnte der Fahrer für den Abfalltransport keine notwendige Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorlegen. Da jedoch auch eine wichtige Notifizierung fehlte, die die Anmeldung des grenzüberschreitenden Abfalls nachwies und auch die Kerzen und das Wachs nicht in einem Abkommen gelistet sind, wurde der Transport zu einer grenzüberschreitenden illegalen Abfallverbringung. Zudem wurden bei dem Fahrer noch einige Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt.

Die Verantwortlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen der illegalen Abfallverbringung, sowie ein Kontrollbericht wegen den weiteren Abfallrechtlichen Verstößen und ein weiterer Kontrollbericht an die zuständige Außenstelle des BALM wegen den Verstößen gegen die Sozialvorschriften.

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