Unter anderem Drogen und Einhandmesser sichergestellt: Gemeinsame Kontrollen in der Waffenverbotszone
22.09.2025 - 09:48:59Unter anderem Drogen und Einhandmesser sichergestellt: Gemeinsame Kontrollen in der Waffenverbotszone. Hanau - (lei) Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz stellten Stadt- und Landespolizei am Freitagabend bei einer gemeinsamen Kontrolle in der Hanauer Innenstadt fest. Zwischen 19.30 und 23 Uhr überprüften die Einsatzkräfte der Stadtpolizei und des Polizeireviers Hanau insgesamt 69 Personen innerhalb der seit dem 1. August 2025 eingerichteten Waffenverbotszone.
Hierbei wurde gegen einen 22-Jährigen eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gefertigt. Bei dem Mann fanden die Ordnungshüter eine geringe Menge Amphetamin sowie über 62 Gramm an Cannabis, was eine Sicherstellung zur Folge hatte. Auch eine 17-Jährige führte Cannabis mit, sie hatte gut 24 Gramm der Droge dabei. Da sie noch nicht volljährig war und es sich demnach um ein sanktionsloses Verbot handelte, durfte auch sie die Drogen nicht behalten. Diese wurden der Vernichtung zugeführt.
Ein 46-Jähriger hatte gegen das geltende Verbot des Führens von Messern verstoßen, da er im Schlossgarten ein Einhandmesser mitführte. Das Messer wurde ebenfalls sichergestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Bericht an die Waffenbehörde gefertigt.
Am Freiheitsplatz stießen die Einsatzkräfte am späten Abend auf einen 23-Jährigen, gegen den bereits ein Aufenthaltsverbot für den Bereich bestand. Im Verlauf der Kontrolle soll er eine Beamtin beleidigt und bedroht haben. Bei der Durchsetzung des Verbots habe der Mann Widerstand geleistet, woraufhin er vorübergehend in Gewahrsam genommen wurde. Gegen ihn wurden mehrere Strafanzeigen gefertigt.
Bei einer weiteren überprüften Person stellte sich heraus, dass sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Hintergrund zur Waffenverbotszone:
Die Hanauer Waffenverbotszone umfasst große Teile der Innenstadt, darunter Freiheitsplatz, Marktplatz, das Forum Hanau und den Schlossgarten. Auch zahlreiche Nebenstraßen und Passagen sind einbezogen. Innerhalb dieser Zone ist das Mitführen von Waffen - darunter auch Messer und Elektroschockgeräte - grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten etwa für Gewerbetreibende oder Inhaber gastronomischer Betriebe.
Ziel der Kontrollen ist es, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Stadt- und Landespolizei kündigten an, vergleichbare Maßnahmen auch künftig regelmäßig durchzuführen.
Bildquelle: Polizeipräsidium Südosthessen
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