Kriminalität, Schwarzarbeit

Regensburg - Vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

23.09.2025 - 08:30:06

HZA-R: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie auch in der gesamten Oberpfalz und Teilen Oberfrankens / Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Regensburg waren insgesamt 58 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften dabei mehrere Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie und befragten rund 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zudem wurden in insgesamt neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen eingeleitet.

Die Beamtinnen und Beamten stellten bei ihren Kontrollen zahlreiche Auffälligkeiten fest. In 25 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf mögliche Verstöße. Darunter fallen insbesondere:

Insgesamt leitete die FKS des Hauptzollamts Regensburg 4 Strafverfahren sowie 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

"Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten jeden Tag sehr viel. Sie haben Anspruch auf Absicherung bei Krankheit und im Ruhestand sowie auf einen fairen Lohn. Mit unseren Kontrollen setzen wir ein klares Signal gegen Ausbeutung und sichern die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (Mi-LoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Stunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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