Rechtsprechung, Schwarzarbeit

Potsdam - Gezielte Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe deckten am Freitagabend in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, der Landeshauptstadt Potsdam sowie in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin diverse Verstöße auf.

20.09.2025 - 00:21:21

HZA-P: Potsdamer Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie / Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Noch am selben Abend gab die Behörde die ersten Ergebnisse bekannt.

Demnach ergaben sich folgende vorläufige Feststellungen:

Insgesamt waren an der Aktion 50 Einsatzkräfte der Standorte Potsdam und Neuruppin beteiligt und überprüften an diesem Abend 16 Objekte und 76 Personen. An der Maßnahme schließen sich umfangreiche Ermittlungen an.

Laut der Behörde sei die Hotellerie und Gastronomie im Hinblick auf Schwarzarbeit besonders risikobehaftet. Sie zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5d6827

@ presseportal.de