Schwarzarbeit

Nürnberg - Vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

23.09.2025 - 09:00:09

HZA-N: Nürnberger ZOLL überprüft Mittelfrankens Gaststätten. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Nürnberg waren 62 Beschäftigte bis in die Nachtstunden im Einsatz und befragten 149 Personen aus 34 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Nürnberg fünf Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel beziehungsweise der Beihilfe dazu und des Missbrauchs von Ausweispapieren. Auch eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten wurde geahndet.

Darüber hinaus ergaben sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg unter anderem in elf Fällen Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, in zehn Fällen auf das Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und in acht Fällen auf Sozialleistungsmissbrauch. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Zusatzinformation:

Neben den Prüfungen im Tagesgeschäft führt die FKS regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, um den besonderen präventiven Charakter einer höheren Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Strategisches Ziel der FKS ist es, durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung weiter zu intensivieren und dadurch stärker zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen beizutragen.

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