HZA-UL: Stromversorger muss Bahnstrom nachversteuern
22.11.2024 - 13:55:00Das Unternehmen hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren privaten Bahnbetreibern Strom geliefert und hierfür auch Stromsteuer bezahlt. Die Prüfer des Ulmer Zolls stießen bei der Kontrolle der Steueranmeldung allerdings auf Diskrepanzen, so dass der Verdacht besteht, dass für einen Teil des gelieferten Stroms gar keine Steuer bezahlt wurde.
Die Vorwürfe werden nun im Rahmen eines Bußgeldverfahren aufgeklärt. Die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Ulm übermittelt durch news aktuell
Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.


