HZA-DO: Festnahme bei Kontrolle in Teestube / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
28.01.2026 - 10:20:11In der Teestube wurde eine georgische Arbeitnehmerin im Alter von 39 Jahren angetroffen, die sich nur mit einem georgischen Reisepass gegenüber den Beamten legitimieren konnte. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Die Frau konnte den Beamten keinen nationalen Aufenthaltstitel, beziehungsweise keine gültige Arbeitsgenehmigung, vorlegen, die sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigte. Die Beamten nahmen sie daher vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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