Kriminalität, Schwarzarbeit

Krefeld - Am Freitag, den 19.09.2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.

23.09.2025 - 12:19:52

HZA-KR: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit - Krefelder Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie und stellt 12 illegale Personen fest. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Krefeld mit den Standorten Krefeld und Mönchengladbach waren rund 60 Beschäftigte im Einsatz. Es wurden 156 Arbeitnehmer überprüft. Hierbei stellten die Beamten zwölf Personen fest, die sich illegal im Land befunden haben. Die weitere Bearbeitung übernehmen die jeweiligen Ausländerämter.

Unterstützt wurde der Zoll vom Kommunalen Ordnungsdienst für die Stadt Krefeld, den Ausländerämtern der Kreise Viersen und Neuss sowie den Finanzämtern Viersen und Neuss. Folgende Ergebnisse sind zu verzeichnen:

Kreis Viersen -Umland Viersen-:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Stadt Krefeld:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Kreis Neuss:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Kreis Viersen -Stadt Viersen-:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

Stadt Mönchengladbach:

Festgestellte Verstöße bzw. Verdachtsfälle:

An die am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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Stefan Thoeren
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