Kriminalität, Zigaretten

HZA-KI: Zoll stellt illegale Vapes und Wasserpfeifentabak im Wert von rund 15.000 Euro in Kieler Geschäft sicher

28.01.2026 - 11:31:50

Kiel - Zoll stellt illegale Vapes und Wasserpfeifentabak im Wert von rund 15.000 Euro in Kieler Geschäft sicher

Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel stellten am 23. Januar 2026 in einem Geschäft im Kieler Stadtgebiet im Rahmen einer Steueraufsichtsmaßnahme Wasserpfeifentabak sowie Vapes und Liquids im geschätzten Wert von rund 15.000 Euro sicher.

Nach Betreten des Geschäfts wurde der Inhaber, ein 54-jähriger deutscher Staatsangehöriger, über die Maßnahme informiert. Auf Nachfrage gab er an, in dem Geschäft Tabakwaren zu verkaufen. Zigaretten würden ausschließlich über aufgestellte Automaten vertrieben, auf die er keinen Zugriff habe.

Während der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zunächst mehrere wiederaufladbare E-Zigaretten ohne gültige deutsche Steuerzeichen sicher. Die Produkte wiesen ausschließlich englischsprachige Warnhinweise auf.

Trotz Nachfrage erklärte der Inhaber zunächst, keine weiteren derartigen Waren zu führen.

Bei einer weitergehenden Durchsuchung des Verkaufsraums fanden die Zöllner jedoch zusätzlich einen Karton mit insgesamt 200 E-Zigaretten. Darüber hinaus wurde in einem Büroraum eine Tüte mit elf Packungen Wasserpfeifentabak ohne gültige Steuerzeichen mit jeweils 215 Gramm Bruttogewicht aufgefunden.

"Gerade bei Vapes und Wasserpfeifentabak sehen wir immer wieder, dass Ware ohne Steuerzeichen in den regulären Einzelhandel gelangt - und damit außerhalb des legalen Marktes", erklärt Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

"Solche Fälle sind für uns ein klarer Prüfauftrag, weil es dabei nicht nur um Steuerrecht geht, sondern auch um den Schutz der Verbraucher, wenn Herkunft, Inhaltsstoffe und Produktsicherheit nicht nachvollziehbar sind."

Gegen den Inhaber wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Tabakwaren wurden sichergestellt.

Insgesamt handelt es sich um rund 14.100 Milliliter Substitutflüssigkeiten sowie etwa 2.200 Gramm Wasserpfeifentabak.

"Bei E-Zigaretten und Liquids überprüft der Zoll die ordnungsgemäße Versteuerung der Tabakerzeugnisse. Hinweise auf Verstöße können auch die Bauart, Füllmenge und Verpackung geben, wenn sie nicht den deutschen Vorgaben entsprechen", so Oder weiter.

"Gerade bei Produkten, die erkennbar nicht für den deutschen Markt bestimmt sind, sehen wir häufig unzulässige Füllmengen oder Ausführungen - und damit Hinweise darauf, dass diese Ware unabhängig von der Steuerfrage nicht in den Handel gelangen darf. Derartige Verstöße werden durch uns an die zuständigen Ordnungsbehörden weitergeleitet".

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen in Deutschland nicht nur klassische Tabakwaren, sondern auch sogenannte Substitute für Tabakwaren - hierzu zählen insbesondere sämtliche Flüssigkeiten für E-Zigaretten - der Tabaksteuer, unabhängig vom Nikotingehalt.

Tabakwaren und Substitute dürfen nur mit gültigem deutschen Steuerzeichen in den Verkehr gebracht werden.

Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gelten darüber hinaus verbindliche produktspezifische Vorgaben nach dem Tabakerzeugnisgesetz, unter anderem eine maximale Nikotinkonzentration von 20 Milligramm pro Milliliter sowie Füllmengenbegrenzungen von höchstens 10 Millilitern für nikotinhaltige Nachfüllbehälter und 2 Millilitern für nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten in Deutschland als nicht verkehrsfähig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
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