HZA-KA, Baustellen

Karlsruhe - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte gestern eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.

17.06.2025 - 12:30:01

HZA-KA: Baustellen im Visier / Der Zoll kontrolliert nicht nur in der Region, sondern bundesweit

Bundesweit nahmen über 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner, darunter 116 im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe, Baustellen ins Visier. Die Einsatzkräfte überprüften, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer über die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel verfügen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

"Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen deutlich, dass die Baubranche ein Brennpunkt illegaler Beschäftigung bleibt." erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hautzollamt Karlsruhe. "Umso wichtiger ist es, klare Signale zu senden; denn wer gegen geltendes Recht verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen." so Holm weiter.

Zusatzinformation:

Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:

FKS Karlsruhe: 88 Personen wurden befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden sechs Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Zwei Personen versuchten sich der Befragung zu entziehen. Diese wurden nach kurzer Nacheile durch die Einsatzkräfte daran gehindert. Ferner wurde eine Person angetroffen, die mit Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben war. Dieser wurde sogleich vollstreckt.

FKS Heidelberg: 62 Personen wurden befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden acht Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

FKS Rastatt: 96 Personen wurden befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. In 18 Fällen bedarf es noch umfangreicher Nachprüfungen.

FKS Ludwigshafen: 85 Personen wurden befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurde vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, ferner stehen mitunter umfangreiche Nachermittlungen an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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