HZA-S: Verdacht der Nichtzahlung von Löhnen und Zuschlägen / Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Reinigungsunternehmen
19.09.2024 - 12:00:03Zusatzinformation: In der Gebäudereinigungsbranche gilt der tariflich vereinbarte Mindestlohn in Höhe von derzeit mindestens 13,50 Euro je Stunde. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Zuschlagszahlungen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, ob diese Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. Bei Verdacht der Nichteinhaltung werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Annemarie Übele
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