HZA-F: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit- Frankfurter Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie Frankfurt am Main
22.09.2025 - 11:45:24HZA-F: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit- Frankfurter Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie Frankfurt am Main. Frankfurt am Main - Am 19. September hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
40 Kontrollkräfte des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren im Einsatz, unterstützt durch acht Kräfte der Kassenfachprüfung, der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung des Finanzamtes Frankfurt am Main, sowie sechs Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main.
Insgesamt wurden zwölf Betriebe überprüft und 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Hierbei wurden zwei türkische, ein syrischer und ein ägyptischer Arbeitnehmer sowie zwei kolumbianische Arbeitnehmerinnen festgestellt, die nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügten, welche Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist. In 22 Fällen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht erfolgte. In 49 Fällen ist von Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht auszugehen. In zwei Fällen ergab sich der Verdacht, dass den Arbeitnehmern der allgemeine Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Ein Arbeitnehmer befand sich im laufenden Bezug von Bürgergeld, hatte aber die zuständige Leistungsstelle nicht über seine Arbeitsaufnahme informiert.
In allen kontrollierten Betrieben stellten die Kassenfachprüfer Beanstandungen bei der Kassenführung fest, hier kam es teilweise zur Festsetzung von Verwarn- und Bußgeldern.
An die am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:" In der Gastronomie und Hotellerie gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen werden zum Beispiel die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um so den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern. Wir stellen in dieser Branche immer wieder fest, dass nicht korrekt gebuchte Einnahmen als Schwarzlöhne ausgezahlt wurden."
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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