HZA-DO: Zwei Festnahmen bei Kontrolle in Massagesalon / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
23.09.2025 - 07:54:39HZA-DO: Zwei Festnahmen bei Kontrolle in Massagesalon / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung. Dortmund - Am Abend des 21. September 2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon in der Dortmunder Innenstadt.
Vor Ort konnten mehrere Arbeitnehmerinnen angetroffen werden. Eine 40-jährige Chinesin sowie eine 39-jährige Indonesierin wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Sie besaßen keinen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland.
"Die Frau aus China konnte sich mit einem tschechischen Aufenthaltstitel legitimeren" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Die Indonesierin besaß neben ihrem Reisepass eine sogenannte "Karta Polaka", ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur polnischen Nation bestätigt, jedoch keine polnische Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel darstellt" so Münch weiter.
Die vorgelegten Dokumente erlaubten es den Frauen nicht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Der tschechische Aufenthaltstitel gestattete der Chinesin lediglich den Aufenthalt im Bundesgebiet zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Dies galt nicht für die 39-jährige Indonesierin mit Wohnsitz in Polen, da das polnische Ausweisdokument nicht zum visumfreien Grenzübertritt berechtigte. Für den Aufenthalt in Verbindung mit der Beschäftigungsaufnahme im Bundesgebiet benötigen chinesische und indonesische Staatsbürger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
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