HZA-D: Mit dem Spielzeuggewehr durch den Zoll / Täuschend echte Softair Kalaschnikow führt zu Ärger beim Zoll
04.06.2025 - 09:32:55Bei der anschließenden Kontrolle stelle sich dann heraus, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Softair Waffe im Stil des Sturmgewehrs "Kalaschnikow" handelte. Diese war dem Original aber täuschend echt nachgebildet und auf den ersten Blick nicht als Spielzeug zur erkennen. Da die Softair nicht dem Waffengesetz unterliegt und im öffentlichen Raum lediglich nicht geführt werden darf, konnte die Frau ihre Reise - samt Spielzeugwaffe, wieder fortsetzen.
Die Zöllner wiesen sie aber deutlich darauf hin, gerade im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr, dass auch ein vermeintliches Spielzeug zu großem Ärger führen kann, gerade wenn nicht erkennbar ist, dass es sich eben um ein solches handelt.
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Hauptzollamt Düsseldorf
Fabian Pflanz
Telefon: 0211/2101-1230
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