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BPOL NRW: Betäubungsmittel, Messer, Schlagring und per Haftbefehl gesucht - Bundespolizei nimmt 34-Jährigen fest

02.05.2025 - 08:03:25

BPOL NRW: Betäubungsmittel, Messer, Schlagring und per Haftbefehl gesucht - Bundespolizei nimmt 34-Jährigen fest. Essen - Velbert - Gestern Nachmittag (1. Mai) stellten Bundespolizisten im Rahmen einer Personenkontrolle mehrere gefährliche und verbotene Gegenstände bei einem Mann im Hauptbahnhof Essen fest. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte zudem, dass eine Staatsanwaltschaft bereits mit zwei Haftbefehlen nach ihm fahnden ließ.

Gegen 15:30 Uhr wurden Bundespolizisten auf einen 34-Jährigen im Essener Hauptbahnhof aufmerksam, der sichtbar einen Schlagring für zwei Finger an seinem Gürtel trug. Während der Kontrolle gab der deutsche Staatsbürger gegenüber den Uniformierten an, dass er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führe. Infolgedessen durchsuchten ihn die Einsatzkräfte nach seinen Identitätspapieren. Dabei fanden sie zwar keinen Ausweis, stellten jedoch eine Dose mit einer geringen Menge Amphetaminen sowie einer halben Ecstasy-Tablette fest. Zudem fanden sie neben dem bereits sichtbaren Schlagring weitere gefährliche Gegenstände, in Form von zwei Messern, auf. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Drogen, Messer und den Schlagring und führten den Velberter anschließend der Bundespolizeidienststelle im Hauptbahnhof Essen zu.

In den Wachräumen stellten die Beamten die Identität des Mannes mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlung ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Deutschen bereits im Juli 2021 rechtskräftig, wegen Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung erfolgte im November 2023 durch das Amtsgericht Velbert. Hier wurde Haftbefehl wegen Beleidigung und Bedrohung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15,- Euro angeordnet.

Bisher hatte der Gesuchte sich weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.350,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt. Aus diesem Grund schrieb die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihn zur Festnahme aus.

Nachdem die Bundespolizisten den Verurteilten mit den Fahndungsausschreibungen konfrontiert hatten, rief er seine Mutter an und setzte diese über den Sachverhalt in Kenntnis. Die geforderte Summe konnte er nicht begleichen.

Im Anschluss der Maßnahmen führten die Einsatzkräfte den Mann aus Velbert einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem leiteten die Beamten gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz ein.

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