Kriminalität, Schwarzarbeit

Bonn - Rund 2.600 Beschäftigte des Zolls haben am vergangenen Freitag, den 19.09.2025, bundesweit mehr als 5.200 Arbeitnehmer befragt und über 430 Geschäftsunterlagen geprüft.

23.09.2025 - 10:00:09

GZD: Zoll prüft das Hotel- und Gastronomiegewerbe - Bundesfinanzminister Klingbeil: Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ausbeutung müssen hart bekämpft werden.. Ziel der Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Die Bilanz des Einsatztages:

Rund 370 Straf- und knapp 800 Ordnungswidrigkeitenverfahren leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits vor Ort ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich in fast 200 Fällen um Verfahren wegen des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in rund 2.200 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße. Davon geht es in mehr als 400 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, in rund 450 Fällen um Ausländerbeschäftigung, sowie in knapp 600 Fällen um die Einhaltung der Mindest-löhne.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: "Wir gehen härter gegen Kriminelle vor, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Ausbeutung müssen hart bekämpft werden. Deswegen sind Schwerpunktprüfungen wie diese so wichtig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft bundesweit Gaststätten und Hotels. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen: Der Rechtsstaat greift konsequent durch. Illegale Beschäftigung zerstört Arbeitsplätze und verursacht hohe finanzielle Schäden. Wir wollen Kriminelle verfolgen, Menschen besser vor Ausbeutung schützen und die Einnahmen des Staates sichern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Denn alle spüren die Folgen, wenn dem Staat und den Sozialkassen wichtige Einnahmen fehlen." Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervor-gehen, beziehungsweise geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Die regionalen Ergebnisse können den jeweiligen Pressemitteilungen der Hauptzollämter entnommen werden.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risiko-orientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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