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Wie geplant werden Ende März in Deutschland sieben weitere Braunkohle-Kraftwerksblöcke endgültig stillgelegt.

24.03.2024 - 09:27:06

Sieben Braunkohle-Blöcke stehen vor endgültiger Stilllegung

Die Stilllegung war bei allen Blöcken schon früher geplant gewesen. Um in der Energiekrise Erdgas in der Stromerzeugung zu sparen, waren von der Bundesregierung fünf Blöcke aus der sogenannten Versorgungsreserve geholt worden. Zwei weitere Blöcke durften über den ursprünglich geplanten Stilllegungszeitpunkt weiterlaufen. Alle durften ihren Strom im Großhandel verkaufen. Zum Ende des Winters 2023/24 ist nun endgültig Schluss.

Aus der Sicherheitsbereitschaft geholt worden waren im Rheinischen Revier im Kraftwerk Niederaußem die Blöcke E und F sowie im Kraftwerk Neurath der Block C. Alle gehören dem Energiekonzern RWE DE0007037129. Im Lausitzer Revier wurden im Kraftwerk Jänschwalde die Blöcke E und F zurückgeholt, die dem Energiekonzern Leag gehören. Hinzu kamen zwei weitere Blöcke (D und E) des RWE-Kraftwerks Neurath, deren Betrieb verlängert wurde.

Für die Reaktivierung der Anlagen aus der Sicherheitsbereitschaft kehrten auch ehemalige Beschäftigte aus dem Ruhestand an ihre alten Arbeitsplätze zurück. Andere verschoben den Beginn ihres Ruhestandes.

Insgesamt haben die sieben Blöcke eine Leistung von rund 3,1 Gigawatt. Zum Vergleich: Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 hat eine Leistung von knapp 1,1 Gigawatt. Insgesamt waren im November in Deutschland laut Bundesnetzagentur Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von 245 Gigawatt am Markt. Davon entfielen rund 159 Gigawatt auf erneuerbare Energieträger.

Die Netzagentur sieht durch die Stilllegungen keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. "Die Stilllegungen sind geplant und entsprechend in allen Prognosen zur Versorgung berücksichtigt. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet", sagte ein Sprecher. Strom werde im europäischen Verbund dort erzeugt, wo dies am günstigsten möglich sei. "Deutschland und die anderen europäischen Länder profitieren so wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen." Dabei würden jeweils die preiswertesten, aktuell zur Verfügung stehenden Erzeugungstechnologien zuerst eingesetzt, sagte der Sprecher.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist gesetzlich verpflichtet zu prüfen, wieviel zusätzliches Treibhausgas durch den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke ausgestoßen wurde. Bis Ende Juni muss es Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen diese zusätzlichen Emissionen ausgeglichen werden können.

@ dpa.de

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