Petition zur Verwirkung von Grundrechten bei Ausschuss eingereicht
16.01.2024 - 19:42:25Das bestätigte Ghosh der Zeitung. Campact und Ghosh erklärten, dass nicht vorgesehen sei, die Unterschriften als offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen. "Ich möchte mit der Petition an die Entscheider vordringen, also an die Fraktionsspitzen von SPD, Union, Grünen und FDP", so Gosh. "Die Fraktionen sind frei, das Thema in den Bundestag einzubringen." Nach Artikel 18 des Grundgesetzes werden bestimmte Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit verwirkt, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Auch das aktive und passive Wahlrecht kann dadurch aberkannt werden. Entsprechende Urteile kann das Bundesverfassungsgericht aussprechen - bislang wurden jedoch alle Anträge abgelehnt. @ dts-nachrichtenagentur.de
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