Deutschland, Rheinland-Pfalz

Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr hören – ihr zufolge ein Impfschaden, für den der Hersteller haftet.

15.12.2025 - 14:29:45

BGH prüft Hersteller-Haftung für Schäden nach Corona-Impfung. Über den Fall soll Deutschlands oberstes Zivilgericht entscheiden.

  • Die Klägerin führt ihre Gesundheitsschäden auf die Impfung zurück. (Archivbild) - Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa

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  • Die Zahnärztin aus Mainz klagt seit Jahren gegen Astrazeneca.  - Foto: Uli Deck/dpa

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Die Klägerin führt ihre Gesundheitsschäden auf die Impfung zurück. (Archivbild) - Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpaDie Zahnärztin aus Mainz klagt seit Jahren gegen Astrazeneca.  - Foto: Uli Deck/dpa

Wann können Geimpfte für mögliche Corona-Impfschäden Schadenersatz vom Impfstoffhersteller einfordern? Und wann haben sie einen Anspruch auf Auskunft etwa zu bekannten Nebenwirkungen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte über die Klage einer Frau gegen das Unternehmen Astrazeneca. Wann eine Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.

Die Klägerin, Pia Aksoy, wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. «Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war», erklärte sie in Karlsruhe. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden anerkannt.

Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht daher Schadenersatz sowie Auskunft unter anderem zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies unter anderem darauf, dass der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. 

Klägerin nach Verhandlung zuversichtlich

Zu Beginn der BGH-Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, aber mehrere Bedenken an der Entscheidung der Koblenzer Kollegen. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der Klägerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Die Anforderungen dürften hier nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte er. Wichtig sei, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden plausibel scheine.

Wenn der Auskunftsanspruch vom OLG womöglich fälschlicherweise verneint wurde, könnte wohl deshalb auch die Begründung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der Prüfung des BGH nicht standhalten. Der Senat stellte zudem in den Raum, es könnte für eine abschließende Bewertung des Falls vielleicht eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nötig sein.

«Die heutige Verhandlung hat mir ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben», sagte Klägerin Aksoy nach der Verhandlung. In den Vorinstanzen sei sie abgewiesen oder als «Sonderopfer» bezeichnet worden. «Ich musste bis zum BGH gehen, um diese Gerechtigkeit zu bekommen.»

@ dpa.de

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