Das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten wird noch vor Inkrafttreten abgeschwächt.
09.12.2025 - 06:16:15EU-Lieferkettengesetz wird abgeschwächt
Für Unternehmen außerhalb der EU wurde die Umsatzgrenze für die Berichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro festgelegt, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird. Die neuen Regelungen vereinfachen zudem die Berichterstattungspflichten weiter. Kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind von der Pflicht zur Berichterstattung ausgenommen und können die Weitergabe von Informationen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen, verweigern. Die Sorgfaltspflichten gelten laut der Einigung nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen Umsatz über diesem Schwellenwert erzielen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bleiben Unternehmen auf nationaler Ebene haftbar und könnten mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, was allerdings reine Formsache sein sollte.


