Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes" massive Verschärfungen bei der Abgabe von medizinischem Cannabis durchsetzen.
14.07.2025 - 13:59:46Warken plant Verschärfungen bei Abgabe von Medizinalcannabis
"Seit Inkrafttreten des CanG (Cannabisgesetzes) ist zu beobachten, dass die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen", heißt es im Entwurf. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich der Import vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Verordnungen zulasten der GKV aber nur um neun Prozent gestiegen. "Diese Inkongruenz legt nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere der Belieferung einer zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV-Versorgung dienen." Auch die Abgabe wird streng reguliert. Sie soll nur noch über die Apotheken erfolgen können: "Für die in § 2 Nummer 1 genannten Blüten ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig." Als Begründung wird auf die Suchtgefahr von Cannabis hingewiesen: "Hierbei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken, insbesondere Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen handelt, und dass dieses Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung verkehrsfähig ist und somit ausschließlich in der Non-Label-Anwendung ohne eine im Rahmen einer Zulassung überprüfte wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien an Patientinnen und Patienten verschrieben wird." Diese "Sonderstellung" von Cannabis mache "besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung und damit zugleich der Patientensicherheit erforderlich".