Zinskapitalisierungs-Klausel, Vereinbarung Zinskapitalisierungs-Klausel (roll-up clause) 15.04.2008 - 00:20:39 Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden. Siehe Roll-up.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen