Zinsabschlagsteuer, ZAST (withholding tax)
15.04.2008 - 00:20:39
In Deutschland seit Jahresbeginn 1993 vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Zinseinkünfte. Sie wird von den Banken einbehalten (an der Quelle der Entstehung; daher auch Quellensteuer genannt) und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Sie gilt als Steuer- Vorauszahlung und wird auf die Einkommenssteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Ein Freibetrag wird angerechnet. -In der Schweiz auch Verrechnungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet werden kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore- Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden. Siehe Wertpapiere, unkotierte.

