Zahlungshalber, Gutschrift

Zahlungshalber (undertaking to pay)

15.04.2008 - 00:20:39

Zur Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs

Zur Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs. Gegensatz ist: "an Zahlungs statt" = in bar geleistet; im deutschen Recht ein wichtiger Begriff. Siehe Annahmezwang, Bargeld, Geldzeichen, Lizentgeld, Übertragung, endgültige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.