Risiko-Strukturausgleich, Deutschland

Risiko-Strukturausgleich (compulsory risk settlement; risk adjustment scheme)

15.04.2008 - 00:20:39

In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen

In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 20 sowie S. 24 f. (Aufzählung der bezüglichen Gesetze und Verordnungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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