Reisebureau (travel agency, tourist agency)
15.04.2008 - 00:20:39
Der Betrieb eines Reisebureaus ist nicht erlaubnispflichtig. Sobald in Zusammenhang mit der Buchung einer Reise auch Versicherungen angeboten werden, so handelt es sich um eine Versicherungs-Vermittlung, und diese unterliegt den entsprechenden Vorschriften.

