In Deutschland bedarf (seit 1998) jeder, der gewerblich Wertpapierdienstleistungen erbringen will, der Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
In Deutschland bedarf (seit 1998) jeder, der gewerblich Wertpapierdienstleistungen erbringen will, der Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.