Holzfuhrgeld (wood cartage redemption payment)
15.04.2008 - 00:20:39Holzfuhrgeld (wood cartage redemption payment). Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog
Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzuführen, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in früherer Zeit eigenhändig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Frongeld.