Genusschein (participating certificate)
15.04.2008 - 00:20:39
Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfälliger Auflösung versprechen. Siehe Partizipationsschein.

