Finanz-Transfergeschäft (financial transfer business)
15.04.2008 - 00:20:39
Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.

