Bankgeschäfte, Betrieb

Bankgeschäfte, unbare (cashless banking)

15.04.2008 - 00:20:39

Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Depositengeschäftes, wenn es durch Absprache oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Darlehnsbetrag oder über die Depositen durch Barabhebung zu verfügen

Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Depositengeschäftes, wenn es durch Absprache oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Darlehnsbetrag oder über die Depositen durch Barabhebung zu verfügen. In Deutschland sind Institute mit solcher Geschäftsausrichtung gesetzlich untersagt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.