Zollverwaltung vereinfacht Import von Zuckererzeugnissen
31.01.2026 - 01:51:12Die deutsche Zollverwaltung erleichtert Importeuren die Anmeldung von Zuckerwaren. Eine umständliche Umrechnungspflicht in eine spezielle Maßeinheit wird vorübergehend ausgesetzt.
Düsseldorf, 31. Januar 2026 – Die Generalzolldirektion reagiert auf praktische Probleme bei der Zollabfertigung. Ab sofort können Unternehmen bestimmte Zuckererzeugnisse im IT-System ATLAS anmelden, ohne die Menge zuvor in die komplexe Einheit „Dezitonne Zucker“ (DTNZ) umrechnen zu müssen. Diese pragmatische Lösung soll Abfertigungsprozesse beschleunigen und Fehler vermeiden.
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Die ursprüngliche DTNZ-Pflicht war eingeführt worden, um die Zollberechnung für Produkte wie Rohr- oder Rübenzucker zu vereinheitlichen. Bei diesen Waren hängt der Zollsatz nicht vom reinen Gewicht, sondern vom genauen Zuckergehalt (Saccharose) ab. Die Umrechnung in DTNZ sollte dies abbilden, erwies sich in der Praxis für viele Importeure und ihre Zollagenten jedoch als zu kompliziert und fehleranfällig.
Mit der Teilnehmerinformation 0903/26 schafft die Zollbehörde nun Abhilfe. Die neue alternative Vorgehensweise erlaubt die direkte Eingabe der Zollmenge. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von falschen Anmeldungen, die zu Verzögerungen oder Nachforderungen führen können.
Für regelmäßige Importeure von Zuckerwaren ist das eine erhebliche Erleichterung. Zollagenten und Spediteure müssen nun ihre internen Prozesse und Software anpassen, um die neue Option korrekt zu nutzen. Die Behörde empfiehlt entsprechende Schulungen und eine Überprüfung der Stammdaten.
Digitalisierung im Zoll: Lernen aus der Praxis
Der Schritt zeigt die dynamische Weiterentwicklung der digitalen Zollabwicklung. Systeme wie ATLAS sollen Prozesse standardisieren und beschleunigen. Doch bei der Umsetzung neuer, technischer Vorschriften können Hürden entstehen. Die flexible Reaktion der Generalzolldirektion demonstriert den Willen, die Digitalisierung im Dialog mit der Wirtschaft voranzutreiben.
Es ist wahrscheinlich, dass die DTNZ-Regelung in überarbeiteter Form später wieder eingeführt wird. Kurzfristig schafft die Alternative jedoch die dringend benötigte operative Entlastung. Die Branche sollte die weiteren Verlautbarungen der Zollverwaltung aufmerksam verfolgen, um compliant zu bleiben.


