Wisconsin, Nicht-Person

Wisconsin definiert KI rechtlich als Nicht-Person

05.02.2026 - 17:31:12

Der US-Bundesstaat Wisconsin schlägt ein Gesetz vor, das künstliche Intelligenz rechtlich als Werkzeug definiert und den Status einer Person mit entsprechenden Rechten explizit verwehrt.

Ein US-Bundesstaat will verhindern, dass künstliche Intelligenz je Rechte wie ein Mensch erhält. Mit einem Gesetzentwurf stellt sich Wisconsin an die Spitze einer nationalen Debatte um die rechtlichen Grundlagen für KI.

KI als Werkzeug, nicht als Rechtsperson

Der Gesetzentwurf Assembly Bill 959 soll künstliche Intelligenz gesetzlich als „maschinenbasiertes System“ definieren – und ausdrücklich vom Rechtsbegriff der „Person“ ausschließen. Das Ziel: Klarstellen, dass KI weder Eigentum besitzen, Verträge schließen noch Ämter bekleiden kann. Verantwortlich bleiben stets die menschlichen Entwickler und Betreiber.

Ein Ausschuss des Parlaments von Wisconsin hörte diese Woche erste Experten zum Entwurf. Die Initiative ist ein Grundsatzvorschlag, während andere Gesetze im Staat konkrete Anwendungen wie KI in Wahlwerbung oder energieintensive Rechenzentren regulieren.

Proaktiver Schritt vor ethischen Dilemmata

Die Gesetzesinitiative kommt in einer Phase rasanten technologischen Wandels. Wisconsin reagiert damit auf eine nationale Entwicklung: Von Kalifornien bis zu US-weiten Taskforces suchen Legislativen nach Regeln für KI.

Anzeige

Passend zum Thema KI-Regulierung – die EU-KI-Verordnung ist seit 1. August 2024 in Kraft und bringt weitreichende Pflichten zu Kennzeichnung, Risikoklassifizierung und Dokumentation mit sich. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden erklärt konkret, welche Anforderungen Entwickler, Anbieter und Nutzer von KI-Systemen in der EU jetzt erfüllen müssen, welche Übergangsfristen gelten und wie Sie Haftungsrisiken minimieren. Mit praktischen Checklisten und klaren Handlungsschritten, verständlich auch ohne juristisches Vorwissen. Kostenlosen KI-Verordnungs-Leitfaden herunterladen

„Wir müssen die Verantwortlichkeiten klar zuweisen, bevor ethische Grauzonen entstehen“, so die Haltung der Befürworter. Der Entwurf soll Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die in KI investieren. Doch Kritiker aus der Tech-Branche warnen vor zu breiten Definitionen, die Innovation behindern könnten.

Vorbild für andere Bundesstaaten?

Der Weg des Gesetzes ist noch lang – es muss weitere Ausschüsse und Parlamentskammern passieren. Doch die Diskussion in Wisconsin wird bundesweit aufmerksam verfolgt. Sie wirft grundlegende Fragen auf, die auch für Europa relevant sind: Wo endet das Werkzeug, wo beginnt eine eigenständige Entität?

Während die EU mit ihrem KI-Gesetz vor allem Anwendungen reguliert, setzt Wisconsin früher an: bei der rechtlichen Definition selbst. Ein interessanter Kontrast, der zeigt, wie unterschiedlich Gesellschaften auf dieselbe technologische Revolution reagieren.

@ boerse-global.de