Wirtschaftsausschuss wird zur strategischen Schaltzentrale
29.01.2026 - 12:53:12Deutsche Betriebsräte müssen im Wahljahr 2026 ihre Informationsrechte entschlossener nutzen, um die Personalplanung in Zeiten von Demografie-Wandel und KI zu steuern. Ab dem 1. März beginnen die Vorbereitungen für die regulären Betriebsratswahlen – und der Wirtschaftsausschuss rückt ins Zentrum der Macht.
Demografischer Wendepunkt verschärft Personalkampf
Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Babyboomer-Generation geht massenhaft in Rente, was tiefe Wissenslücken und Fachkräfteengpässe hinterlässt. Personalberater sprechen von einem „demografischen Kipppunkt“. Der Wettbewerb um qualifizierte Köpfe wird sich sprunghaft verschärfen.
In dieser Lage wird das Informationsrecht des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG zum entscheidenden Hebel. Experten raten den Gremien, nicht länger nur zu reagieren, sondern proaktiv Daten einzufordern. Konkret geht es um Investitionsprogramme, Rationalisierungspläne und detaillierte Altersstrukturanalysen. Nur so lassen sich Unterbesetzung oder unzumutbare Arbeitsverdichtung frzeitig erkennen und verhindern.
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Frühwarnsystem für KI und Matrix-Organisationen
Viele Betriebsräte nutzen ihre Rechte bei der strategischen Planung noch nicht aus. Dabei kann der Wirtschaftsausschuss auf die wirtschaftlichen Daten zugreifen, die Personalentscheidungen überhaupt erst antreiben. Die Einführung von KI oder neuer Arbeitsmethoden fällt oft unter „Rationalisierungsvorhaben“ – und muss dem Ausschuss gemeldet werden.
Das Institut für Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung empfiehlt, das Gremium als „Frühwarnsystem“ zu etablieren. Es sollte konkret erfragen, wie die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes und Automatisierung die Arbeitsplätze in der nächsten Wahlperiode verändern werden.
Eine besondere Herausforderung sind komplexe Matrix-Strukturen. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von Mai 2025 hat klargestellt: Mitarbeiter in solchen Gefügen können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein. Der Wirtschaftsausschuss muss daher prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgelegten Daten die tatsächliche, unternehmensübergreifende Steuerung der Belegschaft abbilden – und nicht nur die formale Anstellung in einer Rechtseinheit.
Digitalwahl als Option – aber mit Risiken
Parallel wird über die Wahlmodalitäten selbst diskutiert. Ein Gesetzentwurf sieht vor, für 2026 erstmals Online-Betriebsratswahlen per neuer Vorschrift § 18b BetrVG zu ermöglichen. Voraussetzung ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Das wäre besonders für Unternehmen mit vielen Remote-Workern oder Außendienstlern ein Fortschritt. Juristen warnen jedoch: Die strengen Anforderungen an Wahlgeheimnis und -stabilität müssen gewahrt bleiben. Andernfalls droht die Anfechtung der gesamten Wahl.
Konflikte um Transparenz zeichnen sich ab
Mit dem nahenden Start des Wahlverfahrens am 1. März wird es konkret. Branchenverbände erwarten ein konfliktreiches Wahljahr, in dem der Begriff der „strategischen Planung“ neu justiert wird.
Zusätzlichen Druck bringt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 umgesetzt sein muss. Wirtschaftsausschüsse werden voraussichtlich eine nie dagewesene Detailtiefe bei Gehalts- und Vergütungsdaten einfordern. Die Wochen bis zur Wahl könnten von Streits über die „Notwendigkeit“ strategischer Dokumente geprägt sein – mit mehr Verfahren vor der Einigungsstelle, um Informationsrechte noch vor Beginn der neuen Amtszeit durchzusetzen.
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