Winterchaos, Pflicht

Winterchaos: Unternehmen in der Pflicht für sichere Grundstücke

15.01.2026 - 00:30:12

Bei Eis und Schnee haften Arbeitgeber für Unfälle auf ihrem Gelände. Die anhaltende Winterwelle in Deutschland stellt Betriebe vor logistische und rechtliche Herausforderungen. Im Fokus steht die Verkehrssicherungspflicht – die gesetzliche Verantwortung, Wege und Zufahrten zu sichern.

Deutsches Recht verlangt von Unternehmen, Gefahren auf ihrem Grundstück abzuwenden. Die Verkehrssicherungspflicht aus dem BGB und die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bilden die Grundlage. Sie verpflichten Arbeitgeber, alle zumutbaren Vorkehrungen gegen vorhersehbare Wintergefahren wie Glatteis und Schneemassen zu treffen.

Das bedeutet nicht, dass das gesamte Gelände ständig eisfrei sein muss. Aber Hauptverkehrswege wie Zufahrten, Parkplätze, Zugänge und Fluchtwege müssen während der Betriebszeiten geräumt und gestreut werden. Bei Vernachlässigung drohen Schadensersatzklagen von verunglückten Mitarbeitern oder Besuchern.

Gefährdungsbeurteilung: Der Schlüssel zur Absicherung

Das zentrale Werkzeug ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Sie muss für Wintergefahren konkret sein und schriftlich vorliegen. Ein wirksamer Plan identifiziert nicht nur Risikostellen wie glatte Gehwege oder Dachlawinen, sondern legt auch fest:
* Wer räumt und streut?
* Wann und wie oft (abgestimmt auf Betriebszeiten)?
* Womit (Streumittel, Geräte)?
* Wer ist im Notfall verantwortlich?

Dieser dokumentierte Plan ist im Schadensfall der beste Beweis für ernsthafte Sicherheitsvorkehrungen.

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Eine lückenhafte Gefährdungsbeurteilung kann Unternehmen teuer zu stehen kommen – gerade bei Eis und Schnee. Der kostenlose Leitfaden bietet praxisnahe Vorlagen, Checklisten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung für Winterdienste (Zufahrten, Parkplätze, Fluchtwege) erstellen. So legen Sie klar fest, wer räumt, wann gestreut wird und wie die Dokumentation geführt wird, damit Aufsichtsbehörden und Versicherer sie anerkennen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und vermeiden Sie Bußgelder. Jetzt kostenlose GBU-Vorlagen & Checklisten herunterladen

Auftrag vergeben, Verantwortung behalten

Viele Unternehmen lagern den Winterdienst an externe Firmen aus. Juristisch gilt jedoch: Die Aufgabe kann delegiert werden, die Gesamtverantwortung nicht. Der Arbeitgeber muss die ordnungsgemäße Ausführung überwachen.

Ein detaillierter Dienstvertrag mit klar definierten Räumzeiten und Streupflichten ist essenziell. Stichprobenartige Kontrollen sind ratsam. Kommt es zu einem Unfall wegen mangelhafter Dienstleistung, haftet in erster Linie der Betrieb für sein Organisationsverschulden.

Bei anhaltendem Frost: Planung dynamisch anpassen

Die aktuelle Wetterlage mit schnellen Wechseln erfordert eine dynamische Herangehensweise. Ein statischer Plan von Oktober reicht nicht aus. Die Gefährdungsbeurteilung muss täglich an die aktuellen Bedingungen angepasst werden. Gerichte und Versicherer argumentieren mit der Vorhersehbarkeit: Ein Wintereinbruch in Deutschland ist kein höhere Gewalt, sondern eine planbare Situation.

Die Folgen von Pflichtverletzungen sind gravierend. Neben hohen Schadensersatzforderungen – für Arztkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall – drohen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit. Der Imageschaden kommt hinzu.

Jetzt handeln: Pläne prüfen und Vorräte auffüllen

Angesichts weiterer Frostprognosen sollten alle Unternehmen jetzt ihre Winterdienste überprüfen. Sind die Verantwortlichkeiten klar? Reichen die Streumittelvorräte? Sind externe Dienstleister über die verschärfte Lage informiert?

Eine proaktive Wintervorbereitung ist mehr als Pflicht. Sie schützt Mitarbeiter, Besucher und das Unternehmen selbst vor vermeidbaren Risiken und kostspieligen Rechtsstreiten. In diesem Winter ist sie besonders dringlich.

@ boerse-global.de