WhatsApp-Sperre: Oberstes Gericht weist Grundrecht auf Messenger zurück
13.10.2025 - 05:27:01Indiens Oberstes Gericht verweigert Wiederherstellung gesperrter WhatsApp-Accounts und verweist auf einheimische Apps. Die Entscheidung betont Plattformen als private Dienstleister ohne Grundrechtsanspruch.
Kein Anspruch auf WhatsApp-Zugang: Indiens höchstes Gericht lehnt die Wiederherstellung eines gesperrten Accounts ab und empfiehlt stattdessen eine einheimische Alternative. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Macht der Tech-Giganten auf.
Das Oberste Gericht Indiens hat diese Woche eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Verhältnis zwischen Nutzern und digitalen Plattformen neu definiert. Ein Kläger, dessen WhatsApp-Account nach über einem Jahrzehnt beruflicher Nutzung ohne Begründung gesperrt wurde, scheiterte mit seinem Antrag auf Wiederherstellung. Die Richter Vikram Nath und Sandeep Mehta wiesen die Klage zurück – mit einer überraschenden Empfehlung.
Richter stellen Grundsatzfrage
„Was ist Ihr Grundrecht auf WhatsApp-Zugang?“ – mit dieser prägnanten Frage brachten die Richter den Kern des Problems auf den Punkt. Das Gericht behandelte WhatsApp nicht als unverzichtbare öffentliche Infrastruktur, sondern als privaten Dienstleister mit eigenen Geschäftsbedingungen.
Der Kläger, ein Mediziner mit eigener Klinik, hatte den Messenger 10 bis 12 Jahre lang für die Patientenkommunikation genutzt. Als sein Account im September 2025 plötzlich gesperrt wurde, blieb auch eine Überprüfungsanfrage erfolglos. Das Unternehmen teilte keine konkreten Gründe mit.
Die richterliche Weigerung, einzugreifen, unterstreicht: Private Plattformen gelten nicht als staatliche Akteure und unterliegen daher nicht direkt verfassungsrechtlichen Klagen.
„Made in India“ als Lösung
Statt WhatsApp zur Änderung seiner Sperrverfahren zu zwingen, schlug das Gericht einen anderen Weg vor. Richter Sandeep Mehta verwies auf die indische App „Arattai“ als Alternative: „Es gibt andere Kommunikations-Apps, nutzen Sie diese. Kürzlich ist diese einheimische App namens Arattai erschienen… nutzen Sie die. Make in India!“
Diese unerwartete Wendung verlagert den Fokus von der Plattform-Verantwortung hin zur Förderung lokaler Technologien. Gleichzeitig wirft sie Fragen zur Nutzerabhängigkeit von einzelnen Plattformen auf.
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Intransparente Sperrpraxis im Fokus
Der Fall beleuchtet ein weit verbreitetes Problem: willkürliche Account-Sperrungen ohne nachvollziehbare Begründung. WhatsApp kann laut Nutzungsbedingungen Accounts bei verdächtigen Aktivitäten sperren – doch viele Nutzer erleben Sperrungen ohne klare Kommunikation oder Berufungsmöglichkeiten.
Die Anwälte des Klägers forderten Richtlinien für „ordnungsgemäße Verfahren, Transparenz und Verhältnismäßigkeit“ bei solchen Maßnahmen. Ein Wunsch, der das wachsende Bewusstsein für digitale Nutzerrechte widerspiegelt.
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Europäischer Kontrast
Die Entscheidung steht im Gegensatz zu regulatorischen Entwicklungen in anderen Weltregionen. Das Digital Services Act der EU verpflichtet große Plattformen zu mehr Transparenz bei der Inhaltsmoderation und stärkeren Beschwerdemöglichkeiten.
Während Millionen Inder WhatsApp als quasi-öffentliche Infrastruktur nutzen, behandelt das Rechtssystem die Plattform weiterhin als privaten Service. Diese Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Bedeutung und rechtlichem Status bleibt ungelöst.
Der Kläger kann nun vor einem High Court oder mit einer Zivilklage weiterkämpfen. Das Urteil könnte jedoch auch legislative Maßnahmen anstoßen – denn Änderungen im Umgang mit digitalen Plattformen werden offenbar eher durch neue Gesetze als durch richterliche Grundrechtauslegung kommen.