Weihnachtsgeld, Teure

Weihnachtsgeld: Teure Falle für Jobwechsler zum Jahresstart

03.01.2026 - 23:34:12

Stichtagsregelungen in Arbeitsverträgen können zur Rückforderung von Weihnachtsgeld führen. Die rechtliche Zulässigkeit hängt von der Definition als Lohn oder Treueprämie ab.

Ein schneller Jobwechsel zu Jahresbeginn kann teuer werden. Wer im Januar kündigt, riskiert die Rückzahlung seines Weihnachtsgeldes – oft Tausende Euro.

Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer aktuellen Ausgabe. Grund sind sogenannte Stichtagsregelungen in vielen Arbeitsverträgen. Diese Klauseln verpflichten Arbeitnehmer, bis zu einem bestimmten Datim – häufig der 31. März oder 30. Juni – im Unternehmen zu bleiben, um den vollen Bonus zu behalten. Kündigt ein Mitarbeiter davor, darf der Arbeitgeber den Bruttobetrag zurückfordern.

Die versteckte Klausel im Vertrag

Die rechtliche Zulässigkeit dieser Klauseln hängt von Höhe und Bindung ab. Bei Boni bis zu einem Monatsgehalt darf die Bindung nicht über den 31. März hinausgehen. Bei höheren Summen ist auch eine Frist bis zum 30. Juni möglich. Wer seinen Bonus im November 2025 erhielt und heute kündigt, arbeitet im schlimmsten Fall den gesamten Januar umsonst, wenn die Rückforderung sein Gehalt auffrisst.

Anzeige

Haben Sie eine Rückzahlungsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag? Viele dieser Stichtagsregelungen sind versteckt und können Tausende Euro kosten. Das kostenlose E‑Book “Der Arbeitsvertrag – Klauseln, Pflichten und Musterbeispiele” erklärt, welche Formulierungen zulässig sind, wie Stichdaten zu bewerten sind und liefert 19 fertige Muster‑Formulierungen, mit denen Sie Ihren Vertrag prüfen oder korrigieren können. Kostenloses E‑Book mit 19 Muster‑Formulierungen herunterladen

Doch nicht jede Klausel hält vor Gericht stand. Entscheidend ist der Charakter der Zahlung.

Leistungslohn vs. Treueprämie: Ein rechtlicher Graben

Rechtsexperten unterscheiden scharf zwischen zwei Arten von Weihnachtsgeld:
* Leistungsorientiertes Entgelt: Wird das Weihnachtsgeld vertraglich als 13. Monatsgehalt definiert oder an Jahresziele geknüpft, gilt es als verdienter Lohn. Rückzahlungsklauseln sind hier meist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
* Reine Treueprämie: Handelt es sich hingegen klar um eine Belohnung für künftige Betriebstreue, sind Rückforderungsklauseln generell gültig.

Problematisch sind Mischformen. Bei unklarer Definition tendieren Arbeitsgerichte zunehmend dazu, die Zahlung zumindest teilweise als verdienten Lohn zu werten – und schützen so den Arbeitnehmer.

Im Kontext: Der Arbeitsmarkt 2026

Die Debatte um Bonus-Rückzahlungen findet vor dem Hintergrund weiterer Neuerungen statt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Grenze für Minijobs wurde auf 603 Euro monatlich angepasst. Für Geringverdiener ist das Weihnachtsgeld oft ein essenzieller Teil des Jahreseinkommens – ein Rückzahlungsrisiko wiegt hier besonders schwer.

Zudem stieg die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass weniger Gutverdiener in die private Krankenversicherung wechseln können – ein Faktor, der auch bei der Verhandlung von Abfindungen eine Rolle spielt.

Strategie für den Jobwechsel: Drei Schritte zur Sicherheit

Wer mit einem Jobwechsel liebäugelt, sollte diese Schritte beachten:
1. Vertrag prüfen: Enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Rückzahlungsklausel? Wichtig sind das Stichdatum und die Definition der Zahlung.
2. Risiko berechnen: Wie hoch ist der Bonus im Verhältnis zum Nettogehalt? Eine Rückzahlung kann schnell ein komplettes Monatsgehalt vernichten.
3. Zeitpunkt wählen: Manchmal lohnt es sich, bis zum 1. April zu warten, um bei einer Frist zum 31. März Tausende Euro zu sparen. Im Wettbewerb um Talente ist es zudem üblicher geworden, einen Einstiegsbonus beim neuen Arbeitgeber auszuhandeln, der die Rückzahlung deckt.

Ausblick: Mehr Streit um „Treue“-Boni erwartet

Fachleute rechnen 2026 mit mehr Rechtsstreiten um vermeintliche Weihnachtsgratifikationen, die in Wahrheit Bindungsprämien sind. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels könnten Unternehmen Klauseln strenger durchsetzen, um Abwanderung zu verhindern.

Die Gerichte werden voraussichtlich klären müssen, wie transparent solche Klauseln formuliert sein müssen. Ist eine Klausel im Kleingedruckten versteckt oder missverständlich, könnte sie vor dem Bundesarbeitsgericht scheitern. Bis dahin gilt für alle, die 2026 neu durchstarten wollen: Erst das Kleingedruckte lesen, dann die Kündigung einreichen.

Anzeige

PS: Bevor Sie kündigen — sichern Sie sich praktische Muster und rechtliche Erläuterungen, die Ihnen helfen, Rückzahlungsrisiken zu vermeiden. Das Gratis‑PDF enthält 19 sofort einsetzbare Vertragsformulierungen und klare Hinweise zum neuen Nachweisgesetz, damit Sie im Zweifel argumentieren oder Nachverhandlungen führen können. Jetzt kostenloses Arbeitsvertrag‑E‑Book anfordern

@ boerse-global.de