Warnstreiks, Gender-Urteil

Warnstreiks und Gender-Urteil erschüttern den öffentlichen Dienst

10.02.2026 - 10:27:11

Warnstreiks legen Landesverwaltungen lahm, während ein Gericht Kündigungen wegen Verweigerung gendergerechter Sprache einschränkt. Die Tarifverhandlungen für Millionen Beschäftigte stehen vor einer entscheidenden Woche.

Warnstreiks legen heute Landesverwaltungen lahm, während ein Gericht Arbeitgeber-Anweisungen zu gendergerechter Sprache begrenzt.

Der öffentliche Dienst in Deutschland steckt in einem doppelten Belastungstest. Seit heute, dem 10. Februar, legen Warnstreiks Landesverwaltungen und Universitäten lahm. Gleichzeitig zwingt ein Grundsatzurteil des Hamburger Landesarbeitsgerichts zu gendergerechter Sprache Personalabteilungen zum Umdenken. Beide Entwicklungen zeigen die einzigartigen Spannungsfelder, in denen Millionen Beschäftigte arbeiten.

Eskalation vor entscheidender Tarifrunde

Der Konflikt um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) spitzt sich zu. Vor der dritten und möglicherweise letzten Verhandlungsrunde ab morgen in Potsdam hat die Gewerkschaft ver.di den Druck massiv erhöht.

Flächendeckende Arbeitsniederlegungen

In mehreren Bundesländern kam der Betrieb heute zum Erliegen. In Halle (Saale) demonstrierten Beschäftigte der Martin-Luther-Universität, des Universitätsklinikums und der Landesverwaltung. Die Gewerkschaft will ein klares Signal setzen: Sollte in Potsdam kein Kompromiss gelingen, sind unbefristete Streiks möglich.

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Im Kern fordern die Gewerkschaften eine Gehaltserhöhung von 7 Prozent oder mindestens 300 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Sie verweisen auf die stark gesunkene Kaufkraft, besonders in den unteren Entgeltgruppen.

Die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), hält dagegen. Ihr Angebot sieht eine 29-monatige Laufzeit bis März 2028 mit gestaffelten Erhöhungen vor. Die Gewerkschaften lehnen dies als zu lang und zu gering ab.

Die Lage ist brisant, weil für den TV-L keine Schlichtungsvereinbarung existiert. Scheitern die Gespräche, könnte umgehend über unbefristete Streiks abgestimmt werden. Das würde das öffentliche Leben von Schulen bis zu Finanzämtern massiv beeinträchtigen.

Gericht kippt Kündigung wegen Verweigerung von Gendern

Parallel zu den Tarifkämpfen sorgt ein arbeitsrechtliches Urteil für Aufsehen. Das Hamburger Landesarbeitsgericht entschied am 5. Februar, dass eine Kündigung wegen der Weigerung, gendergerechte Sprache zu verwenden, unwirksam ist.

Der Fall beim Bundesamt

Geklagt hatte eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Chemikerin weigerte sich, in einem von ihr zu erstellenden Sicherheitsdokument gendergerechte Formen wie den Gender-Stern zu nutzen. Das Amt kündigte ihr daraufhin wegen Befehlsverweigerung.

Das Gericht gab der Klägerin recht. Für das konkrete Sicherheitsdokument habe sie keine rechtlich bindende Anweisung des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten erhalten. Zudem stelle das bloße Weglassen gendergerechter Sonderzeichen allein keine ausreichende Kündigungsgrundlage dar.

Die Entscheidung hat Signalwirkung für den gesamten öffentlichen Sektor. Sie macht deutlich: Auch wenn Behörden Sprachrichtlinien vorgeben können, sind den arbeitsrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten Grenzen gesetzt. Dies gilt besonders, wenn fachliche Spielräume der Beschäftigten betroffen sind oder Verfahrenswege nicht eingehalten werden.

Reformstau bei Befristungen und Besoldung

Während Gerichte und Tarifparteien im Fokus stehen, stocken wichtige Gesetzesreformen im Hintergrund.

Dauerstreit um Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt im Bundestag umstritten. Das Gesetz regelt Befristungen an Hochschulen und wird für prekäre Karrierewege verantwortlich gemacht. Die Debatte dreht sich um Mindestvertragslaufzeiten für Post-Docs und verlässlichere Perspektiven auf Dauerstellen. Kritiker warnen vor einem weiteren „Brain Drain“ in die Wirtschaft oder ins Ausland.

Bundesbesoldung muss neu geregelt werden

Gleichzeitig drängt die Zeit bei der Reform der Bundesbesoldung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Alimentierung von Beamten mit mehreren Kindern als verfassungswidrig niedrig einstufte, muss die Bundesregierung handeln. Diese Reform wird auch die Landesbesoldung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt beeinflussen.

Der Graben zwischen Angestellten und Beamten

Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die strukturelle Spaltung des öffentlichen Dienstes in Tarifbeschäftigte und Beamte.

Streikverbot und „Signalwirkung“

Die heutigen Streiks führen ausschließlich Tarifbeschäftigte durch. Beamten ist das Streiken verfassungsrechtlich verboten. Dennoch haben sie ein existenzielles Interesse am TV-L-Ergebnis. Traditionell wird der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen.

Gewerkschaften betonen, dass sie auch für die 1,3 Millionen Landesbeamten kämpfen, die nicht die Arbeit niederlegen können. Wird die Übertragung verzögert oder abgeändert, drohen neue Klagen zur „angemessenen Alimentierung“ der Beamten.

Verfassungstreue und politische Neutralität

Die Diskussion um das „Gender-Urteil“ berührt auch die allgemeine Pflicht zur Verfassungstreue. Zwar sah das Gericht hier keine Loyalitätsverletzung. Doch insgesamt werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst stärker auf ihre Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft. Neue Verwaltungsvorschriften verschärfen die Regelungen zu Sicherheitsüberprüfungen und Disziplinarmaßnahmen – eine Abgrenzung zur Privatwirtschaft, wo politische Neutralität weniger streng gilt.

Blick nach Potsdam: Entscheidungswoche beginnt

Die gesamte Aufmerksamkeit richtet sich nun auf die Verhandlungen in Potsdam vom 11. bis 13. Februar. Beobachter rechnen mit harten Gesprächen. Ein Scheitern könnte einen „heißen Frühling“ mit wochenlangen Streikwellen auslösen.

Für die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber bedeutet das Hamburger Urteil eine Überprüfung interner Sprachrichtlinien. Anweisungen müssen rechtssicher und korrekt autorisiert sein, um ähnliche Niederlagen vor Gericht zu vermeiden.

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Die Attraktivität und Stabilität des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2026 wird maßgeblich vom Ausgang dieser Woche geprägt. Steht den Beschäftigten ein heißer Konfliktfrühling bevor? Die Antwort könnte schon morgen fallen.

@ boerse-global.de