Wachstumschancengesetz: Steuervorteile locken Wohnungsbauer
24.09.2025 - 08:41:01Das Wachstumschancengesetz führt rückwirkend eine degressive Abschreibung von fünf Prozent für Mietwohnungsneubau ein. Investoren profitieren von höheren Steuerersparnissen und kombinierten Abschreibungsmöglichkeiten bis 2029.
Die Bundesregierung kämpft gegen die Wohnungsnot: Die degressive Abschreibung kehrt zurück. Investoren können ab sofort fünf Prozent ihrer Baukosten jährlich von der Steuer absetzen – eine deutlich bessere Rendite als bei der bisherigen linearen Abschreibung.
Das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz soll stockende Bauprojekte wieder in Gang bringen. Besonders pikant: Die Regelung gilt rückwirkend für alle Bauvorhaben, die zwischen Oktober 2023 und September 2029 begonnen werden.
Fünf Prozent jährlich – das rechnet sich
Die neue degressive AfA funktioniert simpel: Im ersten Jahr können Bauherren fünf Prozent der gesamten Bau- oder Kaufkosten abschreiben. In den Folgejahren jeweils fünf Prozent des Restwertes. Das bedeutet deutlich höhere Ersparnisse in den ersten Jahren im Vergleich zur linearen Variante.
Wichtige Bedingungen:
* Nur für vermietete Wohngebäude
* Mindestens Effizienzstandard 55 erforderlich
* Eigennutzung ausgeschlossen
* Wechsel zur linearen Abschreibung jederzeit möglich
Die Regelung ist bewusst großzügig gestaltet: Keine Baukostenobergrenzen, nur der Baubeginn innerhalb des Zeitfensters zählt. Selbst bereits genehmigte, aber zurückgestellte Projekte profitieren davon.
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Sonderabschreibung wird attraktiver
Parallel verbessert der Bund die bereits existierende Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau. Die Baukostenobergrenze steigt von 4.800 auf 5.200 Euro pro Quadratmeter, die Bemessungsgrundlage von 2.500 auf 4.000 Euro.
Der Clou: Beide Abschreibungsarten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren. Das schafft in den ersten Jahren nach Fertigstellung erhebliche steuerliche Spielräume für Investoren.
Wohngemeinnützigkeit kehrt zurück
Seit Januar 2025 läuft die zweite Säule der Wohnbaustrategie: die Neue Wohngemeinnützigkeit. Stiftungen, Vereine und kommunale Unternehmen erhalten steuerliche Vorteile, wenn sie dauerhaft günstigen Wohnraum anbieten.
Die Zielgruppe ist breit definiert: Rund 60 Prozent aller deutschen Haushalte kommen für diese Wohnungen infrage. Alleinstehende dürfen maximal das Sechsfache des Sozialhilferegelsatzes verdienen, andere Haushalte das Fünffache.
Praktisch für Mieter: Die Einkommensprüfung erfolgt nur beim Vertragsabschluss. Wer später mehr verdient, muss nicht ausziehen.
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Branche hofft auf Trendwende
Die Maßnahmen treffen die Baubranche in einer schweren Krise. Hohe Zinsen und explodierende Baukosten haben die Bautätigkeit drastisch gebremst. Branchenverbände begrüßen die steuerlichen Anreize als notwendigen Impuls.
Doch Kritiker warnen: Steuervorteile allein lösen nicht die strukturellen Probleme wie langwierige Genehmigungen oder Baulandmangel. Die Bundesregierung arbeitet parallel am „Bauturbo“-Gesetz für schnellere Planungsverfahren.
Ob das Wohnbaupaket greift, zeigt sich in den nächsten zwei Jahren. Die degressive AfA läuft 2029 aus – Investoren haben also ein klares Zeitfenster für ihre Projekte. Erste Trends bei Baugenehmigungen dürften bereits in den kommenden Monaten sichtbar werden.