Wachstumschancengesetz: Deutschland führt E-Rechnung ab 2025 ein
17.11.2025 - 08:22:12Das neue Gesetz führt ab 2025 schrittweise die elektronische Rechnung ein und bietet Steuererleichterungen von 3,2 Milliarden Euro für Investitionen und Forschung.
Nach monatelangem politischem Tauziehen ist das Wachstumschancengesetz am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen – und mit ihm kommt eine Revolution für die deutsche Geschäftswelt: die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Was ursprünglich als große Steuerreform gedacht war, wurde im Vermittlungsausschuss auf ein deutlich abgespecktes Paket gestutzt. Doch eine Neuerung wird den Alltag aller Unternehmen grundlegend verändern.
Das Gesetz bringt Steuererleichterungen von rund 3,2 Milliarden Euro – deutlich weniger als in den ersten Entwürfen vorgesehen. Trotzdem: Die Regelungen zu Abschreibungen, Verlustverrechnung und vor allem zur digitalen Rechnungsstellung werden Auswirkungen auf jedes Unternehmen in Deutschland haben. Besonders der Zwang zur E-Rechnung markiert einen Wendepunkt.
Die E-Rechnung kommt – in drei Etappen
Ab dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Klingt harmlos? Die Tücke steckt im Detail: Akzeptiert werden nur Formate nach der europäischen Norm EN 16931. PDF-Rechnungen per E-Mail reichen nicht aus.
Der Zeitplan sieht eine gestaffelte Einführung vor:
* 2025: Alle Firmen müssen E-Rechnungen empfangen können
* 2027: Unternehmen mit über 800.000 Euro Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
* 2028: Die Pflicht gilt ausnahmslos für alle B2B-Geschäfte
Papierrechnungen und andere elektronische Formate bleiben übergangsweise möglich – allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers. Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert Compliance-Probleme. Die Botschaft ist klar: Deutschland zwingt seine Wirtschaft ins digitale Zeitalter.
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Steuerliche Zuckerl für Investitionen
Das Gesetz bietet auch klassische Steueranreize. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen April und Dezember 2024 angeschafft wurden, gilt wieder die degressive Abschreibung mit bis zu 20 Prozent – maximal das Doppelte der linearen Rate. Ein Anreiz, der Investitionen belohnen soll.
Besonders Mittelständler profitieren von der erhöhten Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Statt 20 Prozent sind nun 40 Prozent der Anschaffungskosten möglich. Auch bei den Verlustverrechnungen gibt es Entlastung: Von 2024 bis 2027 können Verluste über einer Million Euro zu 70 Prozent statt bisher 60 Prozent mit Gewinnen verrechnet werden. Allerdings – und das ist der Haken – gilt diese Regelung nicht für die Gewerbesteuer. Diese Einschränkung kam erst im Vermittlungsausschuss dazu.
Forschung wird attraktiver
Für forschende Unternehmen verdreifacht sich fast die steuerliche Förderung: Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage steigt von vier auf zehn Millionen Euro. Bei Auftragsforschung werden künftig 70 statt 60 Prozent der Kosten anerkannt. Ein klares Signal: Innovation soll sich steuerlich mehr lohnen.
Bürokratie-Abbau für kleine Firmen
Kleinere Erleichterungen gibt es auch beim Papierkram. Die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Umsatzsteuer-Voranmeldung verdoppelt sich ab 2025 von 1.000 auf 2.000 Euro. Zudem müssen Unternehmen erst ab 800.000 Euro Umsatz (statt 600.000 Euro) beziehungsweise 80.000 Euro Gewinn (statt 60.000 Euro) eine doppelte Buchführung führen – rückwirkend ab Januar 2024.
Ein Kompromiss mit Fragezeichen
Das finale Gesetz ist das Ergebnis harter Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat. Ambitionierte Pläne wie eine „Klimaschutz-Investitionsprämie” oder Offenlegungspflichten für Steuergestaltungen fielen dem Vermittlungsausschuss zum Opfer. Nur so ließ sich die Zustimmung des Bundesrats sichern.
Wirtschaftsverbände reagieren verhalten. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) bemängelt, das Gesetz bleibe weit hinter dem zurück, was die deutsche Wirtschaft für einen echten Wachstumsimpuls bräuchte. Statt des erhofften „Befreiungsschlags” gebe es lediglich Kleinkorrekturen. Steuerexperten sehen in den befristeten Abschreibungen zwar sinnvolle Investitionsanreize – doch das geschrumpfte Gesamtvolumen begrenze deren Wirkung erheblich.
Was jetzt zu tun ist
Für Unternehmen beginnt jetzt die Umsetzungsphase. Die Prioritäten liegen auf der Hand:
Kurzfristig sollten Firmen prüfen, ob sie die Sonderabschreibungen für 2024 noch nutzen können. Die erweiterte Verlustverrechnung bis 2027 bietet Spielraum in der Steuerplanung.
Mittelfristig – und das ist die größte Herausforderung – müssen alle Unternehmen ihre IT-Systeme für die E-Rechnung ertüchtigen. Bis Jahresende 2024 bleiben dafür nur noch wenige Wochen. Buchhalter, Software-Anbieter und IT-Dienstleister dürften einen Ansturm erleben.
Das Wachstumschancengesetz mag nicht die große Reform sein, die sich viele erhofft hatten. Doch die E-Rechnungspflicht allein wird die deutsche Geschäftswelt nachhaltiger verändern als manche Milliardenpakete. Ob diese digitale Transformation tatsächlich Wachstumschancen eröffnet oder zunächst vor allem Umstellungskosten verursacht? Die Antwort wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
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