Vorsteuer-Abzug, BMF

Vorsteuer-Abzug: BMF verschärft Regeln für Kleinunternehmer drastisch

18.11.2025 - 19:31:12

Das Bundesfinanzministerium schließt den nachträglichen Vorsteuerabzug beim Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung. Investitionen vor dem Systemwechsel bleiben ohne Erstattungsanspruch.

Wer zu früh investiert, zahlt drauf: Das Bundesfinanzministerium macht den nachträglichen Vorsteuerabzug beim Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung praktisch unmöglich. Das neue Schreiben vom 10. November 2025 beendet jahrelange Rechtsunsicherheit – und zwingt Unternehmer zu präziser Planung ihrer Investitionen.

Die Botschaft des Ministeriums ist eindeutig: Wer als Kleinunternehmer eine Anschaffung tätigt und erst danach zur Regelbesteuerung wechselt, kann die gezahlte Vorsteuer nicht mehr geltend machen. Selbst wenn der Systemwechsel bereits absehbar war, bleibt die Tür für rückwirkende Erstattungen verschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für Anzahlungen und Vorauszahlungen – eine Regelung mit erheblicher Sprengkraft für die Praxis.

Der Zeitpunkt entscheidet über Tausende Euro

Die verschärften Regeln treffen vor allem Unternehmer, die gezielt größere Investitionen planen. Ein typisches Szenario: Ein Freelancer kauft noch als Kleinunternehmer neue Büroausstattung für 10.000 Euro netto, wechselt dann zur Regelbesteuerung und hofft auf die Erstattung von 1.900 Euro Vorsteuer. Nach dem neuen BMF-Schreiben bleibt diese Hoffnung unerfüllt.

Die Finanzverwaltung behandelt den Wechsel zwischen den Systemen als “Änderung der Verhältnisse” nach § 15a UStG. Das bedeutet: Eine nachträgliche Vorsteueranrechnung gibt es nur noch über den engen Korridor der Vorsteuerberichtigung – und auch nur bei langlebigen Wirtschaftsgütern wie Maschinen oder Fahrzeugen.

Anzeige

Passend zum Thema Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung: Viele Existenzgründer unterschätzen genau diese Fallstricke und verlieren so Anspruch auf Vorsteuererstattungen. Das kostenlose E‑Book zur Kleinunternehmerregelung erklärt praxisnah, wann sich die Befreiung lohnt, wie Sie Investitionen korrekt zeitlich planen, welche Bagatellgrenzen zu beachten sind und welche Angaben im ELSTER‑Fragebogen kritisch sind. Inklusive Rechenbeispielen, Musterfragen für den Steuerberater und einer praktischen Checkliste. Kleinunternehmerregelung jetzt kostenlos herunterladen

Fünf-Jahres-Regel bietet schmalen Ausweg

Einen minimalen Spielraum lässt das Ministerium dennoch: Bei Anlagegütern mit mehrjähriger Nutzungsdauer greift der Berichtigungszeitraum von fünf Jahren. Hat ein Kleinunternehmer etwa eine Maschine gekauft und wechselt zwei Jahre später zur Regelbesteuerung, kann er für die verbleibenden drei Jahre eine anteilige Vorsteuerkorrektur vornehmen.

Doch auch hier gibt es Haken: Die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV müssen beachtet werden. Kleinere Anschaffungen fallen durch dieses Raster komplett. Eine pauschale rückwirkende Anerkennung aller vor dem Wechsel getätigten Einkäufe ist damit definitiv vom Tisch.

Auch der Rückweg wird teuer

Die neuen Grundsätze wirken in beide Richtungen. Wer von der Regelbesteuerung zurück zum Kleinunternehmerstatus wechselt – etwa weil die Umsätze eingebrochen sind – muss bereits erhaltene Vorsteuerbeträge anteilig zurückzahlen. Auch hier gilt § 15a UStG als alleiniger Korrekturmechanismus.

Das kann empfindlich ins Geld gehen: Hat ein Unternehmer kurz vor dem Rückwechsel noch größere Investitionen getätigt und dafür Vorsteuer erhalten, fordert das Finanzamt einen Teil dieser Erstattung zurück – verteilt über den verbleibenden Berichtigungszeitraum.

Mehr Rechtssicherheit nach Jahren der Grauzone

Das BMF-Schreiben reiht sich in eine Serie von Neuregelungen für Kleinunternehmer ein, die 2025 in Kraft getreten sind. Die angehobenen Umsatzgrenzen von 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) sowie die neue EU-weite Kleinunternehmerregelung haben das Umfeld bereits verändert.

Mit der Klarstellung zum Vorsteuerabzug schließt die Finanzverwaltung nun gezielt Gestaltungsmöglichkeiten. Zuvor hatten Unternehmer versucht, größere Anschaffungen strategisch in die Phase vor einem geplanten Systemwechsel zu legen. Diese Praxis wird jetzt unterbunden.

Übergangsregel läuft bereits aus

Das Ministerium gewährt einen schmalen Übergang: Steuererklärungen bis zum 10. November 2025 durften noch nach der alten, großzügigeren Verwaltungspraxis behandelt werden. Für alle späteren Einreichungen gelten die neuen, strengen Regeln jedoch ausnahmslos.

Betroffene Unternehmer sollten ihre Situation umgehend prüfen – besonders bei Investitionen rund um einen Systemwechsel. Die Konsultation eines Steuerberaters ist keine Option mehr, sondern Pflicht. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur den Verlust von Vorsteueransprüchen, sondern möglicherweise auch Nachzahlungen bei späteren Betriebsprüfungen.

Anzeige

PS: Stehen Sie vor dem Wechsel zur Regelbesteuerung oder erwarten Sie eine Betriebsprüfung? Das kompakte E‑Book zur Kleinunternehmerregelung fasst alle relevanten Fristen, Berechnungsschritte zur Vorsteuerkorrektur und Übergangsregeln zusammen und liefert Musterformulierungen für Ihre Steuererklärung. Ideal für Selbstständige, die hohe Investitionen planen und kurzfristig Klarheit brauchen. Jetzt Kleinunternehmerleitfaden downloaden

@ boerse-global.de