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VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co.

30.10.2025 - 17:32:12

EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG (deutsch)

KGaA und VIB Vermögen AG


EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co.
KGaA und VIB Vermögen AG



30.10.2025 / 17:31 CET/CEST
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VIB Vermögen AG: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co.
KGaA und VIB Vermögen AG



Neuburg a. d. Donau, 30. Oktober 2025



Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG
("Branicks"), und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0, sind am
heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC
REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem
Unternehmen aufzunehmen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu
treffen.



In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden
Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrages eine
jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Daneben soll der Vertrag ein
Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen
eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien der Branicks vorsehen.
Zu deren Bereitstellung soll ein bedingtes Kapital der Branicks geschaffen
werden. Aktuell sind außenstehende Aktionäre mit rund 31,25% an der VIB
beteiligt. Die endgültige Ausgestaltung der jährlichen Ausgleichszahlung und
der Abfindungsregelung im Vertrag werden von der DIC REI KGaA und der VIB in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festgelegt.



Die VIB geht davon aus, dass jeweils im Februar 2026 außerordentliche
Hauptversammlungen der VIB um die erforderliche Zustimmung bzw. der Branicks
um die erforderliche Beschlussfassung gebeten werden.




Kontakt VIB-Vermögen AG



Investor Relations
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
ir@vib-ag.de




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   Sprache:        Deutsch
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