Kolumne, DGA

Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 03.07.2025 / 16:03 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

03.07.2025 - 16:03:59

EQS-News: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 (deutsch)

Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
Hauptversammlung
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG
iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

03.07.2025 / 16:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9

BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 3. Juli 2025 wurde zu Punkt 11. der
Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von
Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2023.)
folgender Beschluss gefasst:

Die durch Beschluss der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023
zu Punkt 11. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und
die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde
der Vorstand ermächtigt,

a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
Beschussfassung der Hauptversammlung,

b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals
der Gesellschaft,

c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der
höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs
der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,

zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die
Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen
ausgeübt werden.

Leoben-Hinterberg, Juli 2025

Der Vorstand


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03.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
                   Fabriksgasse 13
                   8700 Leoben
                   Österreich
   Telefon:        +43 (1) 3842200-0
   E-Mail:         ir@ats.net
   Internet:       www.ats.net
   ISIN:           AT0000969985, AT0000A09S02
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   Indizes:        ATX
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                   Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange;
                   Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    2164930



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2164930 03.07.2025 CET/CEST

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