VdS, Leitlinie

VdS 6023: Neue Leitlinie soll Solar-Boom absichern

09.01.2026 - 15:53:12

Die überarbeitete Richtlinie VdS 6023 setzt auf Risikomanagement und technische Lösungen für PV-Anlagen auf Dächern, mit Auswirkungen auf Versicherungen und Bestandsanlagen.

Die Brandschutz-Regeln für gewerbliche Solaranlagen stehen vor einer entscheidenden Modernisierung. Der aktuelle Entwurf der Richtlinie VdS 6023 verspricht mehr Flexibilität – und setzt auf technische Lösungen.

Köln/Berlin – Der massive Ausbau der Solarenergie in Deutschland bekommt neue Sicherheitsregeln. Seit heute analysieren Versicherer und Branchenexperten den finalen Entwurf der überarbeiteten Richtlinie VdS 6023. Das Dokument mit dem Titel „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern – Möglichkeiten zur Risikominimierung“ soll Planung und Versicherung gewerblicher Solaranlagen neu ordnen. Die Konsultationsphase endete im Dezember 2025, nun geht es um die praktische Umsetzung.

Vom starren Katalog zum Risikomanagement

Die Neufassung markiert einen Paradigmenwechsel. Galt die Vorgängerversion von 2023 noch als strikter Maßnahmenkatalog speziell für brennbare Dächer, setzt der neue Entwurf auf eine ganzheitliche Risikobewertung. Der Titeländerung liegt eine wichtige Erkenntnis zugrunde: Eine PV-Anlage ist zwar eine zusätzliche Zündquelle, erhöht aber nicht die baurechtlichen Anforderungen an die Dachkonstruktion.

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„Das ist ein entscheidender Unterschied für die Versicherungswirtschaft“, erklärt ein Risikoberater, der in die Diskussionen eingebunden ist. Die Branche verzeichnet steigende Schadensfälle durch Dachbrände, an denen Solaranlagen beteiligt sind. Das neue Modell zielt darauf ab, die Ausbreitung eines Feuers auf der Dachfläche zu verhindern – eine zentrale Sorge bei großen Logistikzentren oder Industriehallen mit brennbaren Dämmstoffen wie Polystyrol (EPS).

Diese Maßnahmen sind jetzt entscheidend

Trotz des breiteren Ansatzes bleibt der Umgang mit brennbaren Dächern der Kernpunkt. Der Entwurf schlägt konkrete technische und bauliche Lösungen vor, um Zündquelle und Brandlast zu entkoppeln.

  • Bauliche Trennung: Bei Neuanlagen auf brennbaren Dächern empfiehlt die Richtlinie nichtbrennbare Barrieren oder den Einsatz mineralischer Dämmstoffe im Bereich des PV-Feldes.
  • Technische Sicherheit: Im Fokus stehen moderne Wechselrichter. Lichtbogen-Erkennung (AFCI) und Schnellabschaltfunktionen werden als wirksame Maßnahmen hervorgehoben, um Zündungen bei Fehlern zu verhindern.
  • Bestandsschutz für Altanlagen: Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft bereits installierte Systeme. Da nachträgliche bauliche Änderungen oft unwirtschaftlich sind, erlaubt der Entwurf kompensatorische Maßnahmen. Dazu zählen das Nachrüsten von Lichtbogen-Erkennungssystemen oder verschärfte Wartungsintervalle.

Für Betreiber älterer Anlagen sind diese Kompensationsmöglichkeiten ein wichtiges Signal. Sie fürchteten, dass strengere Vorgaben ihre Installationen unversicherbar machen könnten.

Versicherer erhalten klaren Handlungsrahmen

Die Veröffentlichung kommt zur rechten Zeit. Zwischen dem rasanten Solarausbau und der Risikoaversion der Sachversicherer herrscht Spannung. Die Verfügbarkeit bezahlbarer Versicherungspolicen gilt als Engpass für die Energiewende.

Die VdS 6023 ist zwar rechtlich unverbindlich, setzt aber de facto den Standard für Versicherungsverträge. „In der Industrieversicherung ist diese Richtlinie Gesetz“, so der Risikoberater. „Wer nicht einhält, erhält keine Deckung oder zahlt horrende Prämien.“

Der Wechsel zu einem „Risikominimierungs“-Ansatz wird positiv aufgenommen. Er ermöglicht mehr ingenieurtechnisches Ermessen und maßgeschneiderte Lösungen. Gleichzeitig steigt der Dokumentationsaufwand für Planer, die ihr Sicherheitskonzept nun detailliert nachweisen müssen.

Was kommt als Nächstes?

Der deutsche Solarverband (BSW-Solar) und der ZVEH haben ihre Stellungnahmen eingereicht. Die VdS Schadenverhütung GmbH wertet diese nun aus. Die Branche reagiert vorsichtig optimistisch. Die Streichung besonders restriktiver Passagen zu „harten Dachdeckungen“ wird begrüßt.

Kritisch diskutiert werden dagegen die Kosten für die empfohlenen Sicherheitstechniken, besonders für kleinere Gewerbebetriebe. Die finale Fassung der Richtlinie wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Bis dahin dient der aktuelle Entwurf als Referenz. Marktbeobachter gehen davon aus, dass Versicherer die neue Logik sofort anwenden werden – insbesondere die Forderung nach Lichtbogen-Erkennung entwickelt sich zum Standard für Anlagen auf brennbaren Dächern.

Die Botschaft für Gebäudebetreiber ist klar: Die Zeit, in der Module ohne umfassendes Brandschutzkonzept einfach aufs Dach geschraubt wurden, ist endgültig vorbei.

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