Unternehmen schaffen Smartphone-Pausen per Betriebsvereinbarung
18.01.2026 - 13:31:12Die Ära der ständigen Erreichbarkeit am Arbeitsplatz geht zu Ende. Immer mehr Firmen schreiben digitale Fokus-Phasen verbindlich vor – nicht als Empfehlung, sondern per Betriebsvereinbarung. Hintergrund sind stagnierende Produktivität und steigende Burnout-Zahlen. Der Trend markiert eine Wende: weg vom Multitasking, hin zur geschützten Konzentration.
Das Ende der „Aufmerksamkeitskrise“
Nach einem Jahrzehnt maximaler Flexibilität schwingt das Pendel zurück. Personalverantwortliche beobachten eine wachsende „Aufmerksamkeitskrise“, die die Leistung hemmt. Studien belegen die gravierenden Folgen ständiger Unterbrechungen.
- Untersuchungen zeigen: Nach einer Störung braucht ein Mitarbeiter im Schnitt über 20 Minuten, um wieder voll konzentriert zu sein.
- Neuere Erhebungen untermauern, dass die Produktivität massiv unter digitaler Ablenkung leidet – im Büro wie im Homeoffice.
Unternehmen reagieren nun nicht mehr mit Appellen, sondern mit klaren Strukturen. Doch was gibt ihnen das Recht dazu?
Juristische Rückendeckung für klare Regeln
Ein entscheidender Treiber ist die gefestigte Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wichtige Leitplanken gesetzt. Juristen erläutern: Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, die private Smartphone-Nutzung während der Arbeit zu untersagen.
Dies leitet sich aus ihrem Weisungsrecht ab. Besonders relevant: Ein Verbot muss nicht zwingend mit dem Betriebsrat verhandelt werden, wenn es primär der Steuerung des Arbeitsverhaltens dient – also konzentriertes Arbeiten sicherstellen soll.
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Diese Klarheit hat vielen Firmen die Unsicherheit genommen. Statt über das „Ob“ wird nun konstruktiv über das „Wie“ verhandelt.
So setzen Firmen „Deep Work“ um
Die Praxis variiert, aber der Trend ist eindeutig: formale „Deep Work“-Konzepte. Immer mehr Unternehmen führen abteilungsübergreifende „stille Stunden“ ein.
- In diesen Zeitfenstern, etwa täglich von 10 bis 12 Uhr, gilt nicht nur ein Smartphone-Verbot, sondern auch eine Deaktivierungspflicht für Messenger wie Slack oder Teams.
- In der Fertigung sind strikte Verbote in Produktionsbereichen längst Standard. Neu ist die Ausweitung auf Wissensarbeitsplätze.
Paradoxerweise werden die Regeln oft von der Belegschaft begrüßt. Viele empfinden den Druck zur sofortigen Antwort als Belastung. Verbindliche Regeln für alle entlasten den Einzelnen.
Die Kehrseite des Rechts auf Nichterreichbarkeit
Die betriebliche Fokus-Steuerung ist die logische Antwort auf die europäische Debatte um das „Recht auf Nichterreichbarkeit“. Während Gesetzgeber die Freizeit vor dienstlichen Zugriffen schützen, fordern Arbeitgeber den Schutz der Arbeitszeit vor privaten Störungen.
Arbeitsmarktexperten sehen darin eine Professionalisierung der Hybrid-Work-Modelle. Wenn räumliche Grenzen verschwimmen, müssen zeitliche umso klarer gezogen werden.
Wohin geht die Reise?
Experten erwarten für 2026 eine Verfeinerung der Konzepte. Reine Verbote könnten langfristig durch intelligente Technologien abgelöst werden. KI-gestützte Systeme sollen dann auf Dienstgeräten automatisch priorisieren, welche Benachrichtigung eine Fokus-Phase unterbrechen darf – und welche warten kann.
Bis dahin bleibt die organisatorische Regelung das Mittel der Wahl. Der Fokus verlagert sich von der Anwesenheit zur Qualität der Zeit. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Eine eingeschränkte Freiheit am Arbeitsplatz soll die Freiheit in der Freizeit besser schützen.
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