Umsatzsteuer: Pauschale erleichtert Gastronomen die Abrechnung
30.01.2026 - 21:35:11Seit Jahresbeginn gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Die Trennung von Speisen und Getränken in Kombiangeboten stellte viele Betriebe jedoch vor komplexe Abrechnungsfragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) schafft nun mit einer klaren Vereinfachungsregel Abhilfe.
Die Herausforderung: Zwei Steuersätze im Menü
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen vor Ort verzehrte Speisen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Getränke werden weiterhin mit dem vollen Satz von 19 Prozent besteuert. Bei Pauschalangeboten wie Business-Lunches oder All-Inclusive-Paketen mussten Gastronomen den Gesamtpreis bisher mühsam aufteilen – typischerweise anhand der Einzelverkaufspreise. Diese Methode bedeutete erheblichen Dokumentationsaufwand und birgt Fehlerrisiken.
Viele Gastronomen sind unsicher, wie sie Kombiangebote nach der neuen Umsatzsteuerregel korrekt abrechnen – Fehler können zu teuren Nachzahlungen führen. Der kostenlose Umsatzsteuer-Guide erklärt praxisnah, wie Sie Speisen und Getränke richtig trennen, wann die 30‑Prozent‑Pauschale sinnvoll ist und welche Auswirkungen das auf Voranmeldungen und Rechnungslegung hat. Mit Checklisten und Beispielen speziell für die Gastronomie. Jetzt kostenlosen Umsatzsteuer-Guide herunterladen
Die Lösung: Eine bewährte 30-Prozent-Pauschale
Das BMF hat diese Unsicherheit nun beseitigt. In einem Schreiben vom Dezember 2025 legte es eine Nichtbeanstandungsregelung fest, deren Details nun praxisnah kommuniziert werden. Kern der Vereinfachung: Bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken akzeptiert die Finanzverwaltung pauschal, dass 30 Prozent des Gesamtpreises auf Getränke entfallen. Diese Regelung war bereits während der temporären Steuersenkung in der Corona-Pandemie im Einsatz und bietet jetzt dauerhaft Rechtssicherheit.
Praktische Vorteile und Handlungsbedarf
Für Gastwirte bedeutet die Pauschale eine spürbare administrative Entlastung. Sie können zwischen der detaillierten Einzelaufteilung und der einfacheren 30-Prozent-Methode wählen. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Bürokratie, geringeres Fehlerrisiko und eine verlässliche Basis für die Buchhaltung.
Doch die neue Regel erfordert auch Handeln. Kassensysteme müssen umprogrammiert werden, um die Umsätze korrekt nach den beiden Steuersätzen trennen zu können. Zudem ist eine saubere Dokumentation der gewählten Aufteilungsmethode empfehlenswert. Steuerberater raten, die Umstellung prioritär anzugehen, um von Beginn des Jahres an konform zu agieren.
Hintergrund: Pragmatismus nach langem Ringen
Die dauerhafte Steuersenkung auf Speisen war eine Kernforderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), um die Branche zu entlasten und gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel gerechter zu behandeln. Das Steueränderungsgesetz 2025 machte den Weg frei. Die jetzt kommunizierte Vereinfachungsregel zeigt, dass die Finanzverwaltung die betrieblichen Realitäten kennt. Sie will verhindern, dass der bürokratische Aufwand den steuerlichen Vorteil wieder auffrisst.
Ein ähnlich pragmatischer Ansatz gilt übrigens für Hotel-Packages: Bei Pauschalangeboten, die neben der Übernachtung auch andere Leistungen beinhalten, gilt eine Pauschale von 15 Prozent des Gesamtpreises für die nicht begünstigten Anteile.
Was Gastronomen jetzt tun sollten
Die Rechtsunsicherheit ist beseitigt. Jetzt liegt es an den Betrieben, die Gelegenheit zu nutzen. Eine zeitnahe Prüfung ist sinnvoll: Welche Methode – Einzelaufteilung oder Pauschale – ist für das eigene Angebotsspektrum vorteilhafter? Die anschließende technische und buchhalterische Umsetzung hat höchste Priorität.
Die Konsultation eines Steuerberaters bleibt unerlässlich. Er kann sicherstellen, dass die gewählte Methode korrekt angewendet wird und das Unternehmen die steuerliche Entlastung vollständig und risikofrei ausschöpft. Nach der Phase der Verunsicherung bietet die klare Regelung nun Planungssicherheit für das gesamte Geschäftsjahr 2026.
PS: Damit die technische Umstellung reibungslos gelingt und Sie bei Betriebsprüfungen bestehen, sollten Sie Kassensysteme und Buchhaltung jetzt anpassen. Unser Praxis-Report zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Kassensysteme umprogrammieren, Dokumentationen anlegen und die gewählte Aufteilungs-Methode prüfungssicher nachweisen. Ideal für Restaurants und Hotels, die die neue Regel sofort umsetzen wollen. Jetzt Praxis-Guide zur Umsatzsteuer anfordern


