TVöD-Reform, Freiwillige

TVöD-Reform: Freiwillige 42-Stunden-Woche tritt in Kraft

01.01.2026 - 21:35:12

Seit Januar 2026 können Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Das Modell soll dem Fachkräftemangel begegnen, ist aber an strenge Schutzvorkehrungen geknüpft.

Ab heute können Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Die neue Regelung im Tarifvertrag soll dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken – mit finanziellen Anreizen und strengen Schutzvorkehrungen.

Seit dem 1. Januar 2026 ist Paragraf 6 Absatz 1a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) wirksam. Er ermöglicht Bundes- und Kommunalangestellten, ihre Wochenarbeitszeit freiwillig von 39 auf maximal 42 Stunden zu erhöhen. Die im April 2025 zwischen dem Bundesinnenministerium und den kommunalen Arbeitgeberverbänden ausgehandelte Flexibilisierung ist eine direkte Antwort auf den anhaltenden Personalmangel in Behörden und Verwaltungen.

So funktioniert die „Freiwillige 42“

Die neue Option steht allen TVöD-Beschäftigten offen, die ihre Probezeit erfolgreich absolviert haben. Die Vereinbarung ist auf maximal 18 Monate befristet, kann aber verlängert werden. Ein wichtiges Sicherheitsventil: Jede Partei kann das Arrangement mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende aus „wichtigem Grund“ kündigen.

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Der finanzielle Anreiz ist gestaffelt. Für die Entgeltgruppen E 1 bis E 9b gibt es einen Zuschlag von 25 Prozent auf den regulären Stundensatz für jede zusätzliche Stunde. In den höheren Gruppen E 9c bis E 15 beträgt der Aufschlag zehn Prozent. Diese Differenzierung soll vor allem Beschäftigte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen ansprechen, die besonders unter der Inflation gelitten haben.

Entscheidend: Die lokalen Dienstvereinbarungen

Die konkrete Umsetzung liegt in den Händen der Behörden vor Ort. Sie müssen mit den jeweiligen Personalräten detaillierte Dienstvereinbarungen aushandeln. Diese klären entscheidende Fragen: Nach welchen transparenten Kriterien werden Anträge genehmigt oder abgelehnt? Wie wird sichergestellt, dass der freiwillige Charakter gewahrt bleibt und keine indirekten Druckmittel entstehen?

Das Bundesinnenministerium hat Ende 2025 eine Handreichung für Bundesbehörden veröffentlicht. Sie betont die Kontrollfunktion der Personalräte. Diese sollen verhindern, dass die längere Arbeitszeit in unterbesetzten Abteilungen zur stillschweigenden Erwartung wird – oder sogar zur Voraussetzung für den Karriereaufstieg.

Ein Pflaster für die Personallücke

Die Maßnahme ist ein pragmatischer Versuch, mit dem vorhandenen Personal akute Engpässe zu überbrücken. Angesichts Tausender unbesetzter Stellen in deutschen Ämtern bietet sie einen schnellen Kapazitätszuwachs – ohne die langwierigen Prozesse von Einstellung und Einarbeitung.

Doch der Schritt ist umstritten. Gewerkschaftsvertreter warnten bereits während der Verhandlungen, dass das Modell langfristig keine gesunden Arbeitsbedingungen untergraben dürfe. Die Befürchtung: Eine 42-Stunden-Woche könnte sich als neuer Standard etablieren, was zu Burnout und langfristigen Krankheitsausfällen führen würde. Das würde die Personalkrise am Ende sogar verschärfen.

Der Erfolg hängt vom Alltagstest ab

Nun richtet sich der Blick auf die Akzeptanz. Personalabteilungen werden in den kommenden Monaten erste Zahlen zur Inanspruchnahme vorlegen.

Ob das Modell angenommen wird, hängt stark von der wirtschaftlichen Lage 2026 ab. Bleibt die Inflation für viele Haushalte spürbar, könnten die finanziellen Zuschläge einen starken Pull-Faktor darstellen. Verschärft sich jedoch die Arbeitsbelastung in den Ämtern weiter, dürften Personalräte bei Verlängerungen nach 18 Monaten auf ihre gesetzliche Schutzpflicht pochen und Widerstand leisten.

Die „Freiwillige 42“ ist ein Experiment für mehr Flexibilität im oft starren deutschen öffentlichen Dienst. Es versucht, die finanziellen Bedürfnisse der Beschäftigten mit dem akuten Personalbedarf des Staates in Einklang zu bringen – ein Balanceakt, dessen Gelingen sich erst in der Praxis zeigen wird.

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