TikTok muss Jugendschutz bei Werbung verschärfen
30.01.2026 - 08:04:12Ein Berliner Gericht hat die Alterskontrolle von TikTok für unzureichend erklärt. Die Plattform darf Daten von 13- bis 15-Jährigen nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern für personalisierte Werbung nutzen. Das Urteil setzt einen neuen Maßstab für den Datenschutz Minderjähriger in Europa.
Urteil: Einfache Altersabfrage reicht nicht aus
Das Landgericht Berlin II gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Kern des Urteils vom 23. Dezember 2025 ist die simple Geburtsdatum-Abfrage bei der Registrierung. Das Gericht sieht darin keinen wirksamen Schutz. Es gebe einen „nicht unerheblichen Anreiz“ für Jugendliche, ein falsches Alter anzugeben.
Die Folge: TikTok könnte Daten von Minderjährigen wie von Erwachsenen verarbeiten und sie damit unrechtmäßig mit zielgerichteter Werbung ansprechen. Die DSGVO verlangt für unter 16-Jährige jedoch die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. „Die notwendige elterliche Einwilligung wird so nicht eingeholt“, so die Richter.
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Sieg für Verbraucherschützer
Der vzbv hatte die Klage angestrengt und von „fahrlässiger Kontrolle“ durch TikTok gesprochen. Die Plattform wies die Vorwürfe zurück und beteuerte, keine personalisierte Werbung an diese jüngere Zielgruppe zu richten. Das Gericht ließ dies nicht gelten – solange sich TikTok nur auf die nicht verifizierte Selbstauskunft der Nutzer verlasse, sei diese Behauptung nicht haltbar.
Die Verbraucherschützer hatten auch die umfangreiche Datensammlung von TikTok kritisiert, die Nutzungsdauer, Interaktionen und sogar Tastenanschläge erfasse. Auf diesen Punkt ging das Urteil jedoch nicht näher ein.
Signalwirkung für die gesamte Branche
Das Urteil dürfte weit über TikTok hinaus Strahlkraft entfalten. Es stärkt die Position der EU mit ihrem Digital Services Act (DSA), der Profiling-Werbung an unter 18-Jährige verbietet. Experten sehen eine klare Botschaft: Plattformen tragen die Verantwortung für altersgerechte Erfahrungen. Sie können diese Pflicht nicht auf Nutzer oder Eltern abwälzen.
Nicht in allen Punkten folgte das Gericht dem vzbv. Bestimmte Klauseln in der TikTok-Datenschutzerklärung wurden nicht beanstandet, da sie als reine Tatsachenbehauptungen gewertet wurden. Hiergegen will der Verband nun vor dem Berliner Kammergericht Berufung einlegen.
Ausblick: Strengere Kontrollen drohen
Das Urteil (Az. 15 O 271/23) ist noch nicht rechtskräftig. TikTok kann Berufung einlegen. Sollte es bestätigt werden, müsste die Plattform wirksamere Alterskontrollen einführen. Denkbar sind KI-gestützte Analysen oder Dokumentenprüfungen.
Für die Tech-Branche ist das Signal klar: Die Zeit, in der das einfache Eigenwort des Nutzers über sein Alter ausreichte, neigt sich in Europa dem Ende zu. Unternehmen müssen proaktiv robustere Systeme entwickeln, um hohe DSGVO-Bußgelder zu vermeiden.
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