Stromsteuer fällt für Industrie auf EU-Minimum
03.02.2026 - 23:32:12Ab heute zahlen Deutschlands produzierendes Gewerbe und die Landwirtschaft dauerhaft fast keine Stromsteuer mehr. Die Bundesregierung senkt die Belastung auf das europarechtliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde – eine massive Entlastung im internationalen Wettbewerb.
Der reguläre Steuersatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde bleibt für alle anderen Verbraucher bestehen. Für berechtigte Unternehmen hingegen wird die Steuerlast nun bis auf 0,50 Euro pro Megawattstunde kompensiert. Die Regierung verspricht sich davon einen Schub für die Elektrifizierung der Industrie und die Sicherung des Standorts Deutschland.
So funktioniert die neue Entlastung
Die Absenkung erfolgt nicht durch einen neuen Steuersatz, sondern über einen erhöhten anrechenbaren Entlastungsbetrag. Dieser wurde von 0,513 Cent auf 2,00 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Dadurch wird die gezahlte Steuer bis auf den EU-Mindestsatz erstattet.
Ein großer Vorteil: Die Bürokratie-Hürde sinkt. Der Sockelbetrag für einen Antrag bleibt bei 250 Euro. Diese Schwelle wird jetzt aber schon bei einem Verbrauch von 12.500 Kilowattstunden erreicht, statt wie bisher bei knapp 50.000. Kleinere und mittlere Betriebe profitieren damit deutlich schneller von der Regelung. Anträge stellen Unternehmen wie gewohnt beim zuständigen Hauptzollamt.
Planen Sie Investitionen in die Elektrifizierung Ihrer Produktion oder neue Betriebsausstattung? Viele Betriebe wissen nicht, dass sich durch gezielte Steuerinstrumente Liquidität für solche Vorhaben freimachen lässt. Der kostenlose Investitionsabzugsbetrag-Report erklärt praxisnah, wie Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, welche Voraussetzungen gelten und welche Schritte nötig sind, um Mittel für Modernisierung und energieeffiziente Anlagen zu sichern. Jetzt Investitionsabzugsbetrag-Report herunterladen
Ersatz für den ausgelaufenen Spitzenausgleich
Die dauerhafte Senkung löst den zum Jahresende 2023 ausgelaufenen Spitzenausgleich ab. Dieser war zwar umfangreich, band die Erstattung aber an strenge Auflagen wie ein betriebliches Energiemanagement.
Das neue Verfahren gilt als wesentlich schlanker. Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastungswirkung des gesamten Strompreispakets auf mehrere Milliarden Euro. Begünstigt werden sollen nicht nur Schlüsselindustrien wie Chemie oder Stahl, sondern auch stromintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien.
Kritik: Haushalte und Handel gehen leer aus
Während Industrieverbände die Maßnahme als wichtiges Investitionssignal feiern, regt sich andererseits deutlicher Unmut. Verbraucherschützer und Vertreter von Handel sowie Teilen des Handwerks kritisieren die einseitige Begünstigung.
Ursprünglich hatte die Koalition eine allgemeine Stromsteuersenkung in Aussicht gestellt. Dass nun nur das produzierende Gewerbe profitiert, werten Kritiker als Wortbruch. Sie warnen davor, Mittelstand und Privathaushalte mit den hohen Energiekosten alleinzulassen.
Dauerhafte Lösung mit milliardenschwerem Preis
Die Regierung hat die Entlastung als dauerhafte Lösung konzipiert, um Planungssicherheit zu schaffen. Die Finanzierung bleibt jedoch ein zentraler Streitpunkt in künftigen Haushaltsdebatten.
Für 2026 sind Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. In den Folgejahren könnten die Kosten auf rund 3 Milliarden Euro jährlich steigen. Die Bundesregierung argumentiert, diese Investition in die Wettbewerbsfähigkeit sei fundamental für die Prosperität und die gelungene Transformation der deutschen Wirtschaft.
PS: Viele Mittelständler übersehen bei Investitionsentscheidungen einfache Steuertricks, die gerade bei hohen Stromkosten den finanziellen Spielraum deutlich vergrößern. Der kostenlose IAB-Sonderreport zeigt Schritt für Schritt, wie Sie steuerliche Vorteile beantragen, typische Fallstricke vermeiden und so Liquidität für energieintensive Modernisierungen schaffen. Speziell für Produzenten, Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Unternehmen. Kostenlosen IAB-Sonderreport anfordern


